Reisehinweise für Malawi

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 06.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt.

Im ganzen Land kann es zu Demonstrationen und Streiks kommen. Diese können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Es besteht die Gefahr von gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Malawi nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen in Begleitung einer ortskundigen Reiseleitung, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Tansania: Offene Fragen in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Malawi-Sees und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Grenzgebiet zu Mosambik: Der Konflikt in den zentralen Gebieten von Mosambik kann sich auf die Sicherheitslage im malawischen Grenzgebiet auswirken. Informieren Sie sich vor und während Reisen ins Grenzgebiet zu Mosambik in der Southern Region bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sowie Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor, ebenso Entführungen zwecks Lösegelderpressungen. Vereinzelt sind auch Entführungen mit ungeklärtem Motiv gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und verzichten Sie nachts auf Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer leichter berauben zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, nur mit ihnen bekannten Personen Geschäfte abzuschliessen.

Verkehr und Infrastruktur

In Malawi gilt Linksverkehr.

Das Unfallrisiko ist sehr hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Treibstoff- und Stromversorgung.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken etc.
  • Der Kauf von ungeschliffenen Edelsteinen.

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung (konservativ) den verschiedenen lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Kulturelle Missverständnisse können im Extremfall zu gewaltsamen Übergriffen auf in- und ausländische Reisende führen: Im Süden des Landes kursieren beispielsweise in abgelegenen Gebieten wiederholt Gerüchte, wonach Reisende das Blut von einheimischen Personen stehlen wollen.

Naturbedingte Risiken

Malawi liegt in einer Erdbebenzone.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Unternehmen Sie Trekkingtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch Dürreperioden kommen vor.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Department of Climate Change and Meteorological Services

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Lilongwe und Blantyre ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt (Südafrika oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Strassenkontrollen sind relativ häufig. Tragen Sie deshalb stets Ihren Pass auf sich (oder eine Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf Ambulanz: 998

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 06.09.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang