Reisehinweise für Kirgisistan

Gültig am: 18.05.2025

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Publiziert am: 16.05.2025

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Spezifische regionale Risiken wurde aktualisiert (Abkommen über Grenzverlauf).

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische und soziale Lage ist angespannt. Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Gewaltakte können sich in seltenen Fällen, wie zum Beispiel im Mai 2024, auch gegen ausländische Staatsangehörige richten.

Terroranschläge können auch in Kirgisistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Batken und in den Bezirk Chon Alay in der Region Osh.

Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete im Süden des Landes bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.
Die zwischen Kirgisistan und Tadschikistan bestehenden Differenzen über den genauen Grenzverlauf wurden am 31.03.2025 mit einem Abkommen der beiden Länder beigelegt. Im Zuge dieses Abkommens wurden vier Landesgrenzübergänge geöffnet. Im Grenzgebiet ist der persönlichen Sicherheit dennoch höchste Aufmerksamkeit zu schenken da die Umsetzung des Abkommens weiterhin zu Spannungen führen kann.
Es bestehen latente ethnische Spannungen in den Städten Osch und Jalalabad und den umliegenden Gebieten. Einzelereignisse können kurzfristige lokale Eskalationen auslösen, besonders im Zusammenhang mit Wahlen.

Minenfelder und Blindgänger
Das Grenzgebiet zu Tadschikistan ist teilweise vermint.

Kriminalität

Auf den Basaren und an anderen stark belebten Orten sowie nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Vereinzelt sind aus abgelegenen Gebieten Sexualdelikte gemeldet worden.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Unbekannten.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind generell in schlechtem Zustand. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von der Benutzung von Minibussen ‘’Marshrutka’’ wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge entspricht oft nicht internationalem Standard.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht gewährleistet und können im ganzen Land zeitweise unterbrochen werden.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flugplätze und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Aufnahmen in den Grenzgebieten sind nur mit Bewilligung der kirgisischen Behörden erlaubt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Fahrzeuglenkende, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Kriminalität etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders im Süden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Kirgisistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, die Infrastrukturschäden verursachen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bischkek.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern; die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft sehr gross. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Reiseleitung. Stellen Sie sicher, dass diese mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet sind, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich auf die Hauptstadt; die Möglichkeiten für Rettungseinsätze sind sehr beschränkt. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Kirgisischen Republik in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.
Botschaft der Kirgisischen Republik

Tragen Sie den Pass oder eine Passkopie immer mit sich (inkl. der Seite mit dem allfälligen Visumeintrag und dem Einreisestempel), um sich bei den häufigen Polizeikontrollen auszuweisen.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notfallnummer: 112
Die Notrufnummern werden ausschliesslich in kirgisischer und russischer Sprache bedient.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kirgisistan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kyrgyzstan e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 16.05.2025

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