Reisehinweise für Guyana

Gültig am:

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Publiziert am: 18.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist ergänzt worden (Engpässe bei der Stromversorgung, Grenzübergänge).

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guyana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet und häufig von Gewalt begleitet, vor allem in Georgetown und den anderen Städten: (Auto-) Diebstähle, Einbrüche, Überfälle, sexuelle Delikte etc. Nicht selten werden gezielt ausländische Staatsangehörige Opfer von Diebstählen. Gelegentlich kommt es zu Schiessereien zwischen kriminellen Banden und der Polizei. Dabei besteht auch ein gewisses Risiko für unbeteiligte Personen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie in Georgetown auf nächtliche Spaziergänge, und achten Sie darauf, dass Sie tagsüber nicht alleine zu Fuss unterwegs sind.
  • Winken Sie Taxis nicht auf der Strasse herbei, sondern nehmen Sie Hoteltaxis.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Ausflüge ins Landesinnere mit einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich bei Touren von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseleitung begleiten.

In den guyanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen auf Fischerboote. Überfälle auf Handelsschiffe und Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Guyana gilt Linksverkehr. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Stromversorgung.

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Guyana und Venezuela bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten.
Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corentyne/Corantijn nach Suriname ausschliesslich die offiziellen Fähren
. Die Benützung von Wassertaxis ist verboten und kann zur Verhaftung, respektive Landesverweis führen.
Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Todesfolge sowie zahlreichen anderen Delikten drohen lebenslängliche Haftstrafen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Bei Mord und Hochverrat kann die Todesstrafe verhängt werden. Angeklagte warten oft jahrelang auf ein Gerichtsverfahren.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Private Kliniken und Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung in bar.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911
Notruf Ambulanz: 913

Zollvorschriften von Guyana: Guyana Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guyana in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Guyana in Brüssel. Sie informiert auch die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Boulevard Brand Whitlock 114, 1200 Bruxelles.
Guyanische Botschaft in Brüssel

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 18.07.2024

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