Reisehinweise für Guinea

Gültig am:

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Publiziert am: 13.11.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

In Guinea bestehen soziale und politische Spannungen, die sich auch zu Sicherheitsrisiken aufbauen können. Seit dem Putsch vom September 2021 durch Teile der Armee ist eine Übergangsregierung im Amt.

Die Lage bleibt angespannt. Vor allem in Conakry kommt es zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen. Aufgrund des Demonstrations- und Versammlungsverbots muss damit gerechnet werden, dass die Polizei diese gewaltsam auflöst.

Wiederholt haben Proteste Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Brandstiftungen und Strassenblockaden sind ebenfalls gemeldet worden.

Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara-Region ihren Aktionsradius nach Guinea ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Berücksichtigen Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.). Lassen Sie Vorsicht walten und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone:
In diesen Grenzregionen können lokale, politische und ethische Spannungen jederzeit aufflammen. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Mali:
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten. In Mali bestehen hohe Sicherheitsrisiken, die sich auch auf die Lage in der Grenzregion zu Guinea auswirken. Im Grenzgebiet zu Mali wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch: Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Auch Gewaltverbrechen kommen vor. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere ausschliesslich tagsüber und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Quartiere. Gehen Sie wenn möglich nachts nicht aus.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.

In den Gewässern vor Guinea kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder während Wahlen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Mit Ausnahme einiger Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und einige sind nicht asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunende Tiere auf der Strasse stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoff und Stromausfälle kommen vor.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken, usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär: mangelhafte medizinische Versorgung usw.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen durch Polizei und Militär ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Conakry: 1717

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Côte d'Ivoire
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 13.11.2023

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