Reisehinweise für die Demokratische Republik Kongo (Kinshasa)

Gültig am:

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Publiziert am: 24.05.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Am 19. Mai 2024 kam es im Zentrum der Hauptstadt Kinshasa zu bewaffneten Angriffen auf den Präsidialpalast und einen Politiker (Kapitel Grundsätzliche Einschätzung).

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land sehr angespannt und besonders im Osten des Landes instabil. Am 19. Mai 2024 kam es im Zentrum der Hauptstadt Kinshasa zu bewaffneten Angriffen auf den Präsidialpalast und einen Politiker.

Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt werden und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert ist.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee.

Der UNO-Sicherheitsrat hat den schrittweisen Abzug der Truppen der UN-Friedensmission (MONUSCO) beschlossen. Dieser schrittweise Rückzug soll teilweise im Laufe des Jahres 2024 erfolgen. Eine Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die gelegentlich in lokale, gewaltsame Konflikte ausarten. Beispiele:

  • Im Mai 2024 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Tshopo Dutzende Zivilpersonen getötet.
  • Im August 2023 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Ituri sieben Personen getötet.
  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Kwilu 14 Personen getötet.
  • Im August 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Mai-Ndombe mindestens 18 Personen getötet und mehrere weitere wurden verletzt.

Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Seien Sie besonders wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten und Osten des Landes:
Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.

Im Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und der kongolesischen Armee sowie auch zwischen bewaffneten Milizen. Im Osten des Landes sind zahlreiche bewaffnete Akteure wie beispielsweise die UN- und SADC-Friedenssoldaten, Armeen der Nachbarländer und ein Zusammenschluss bewaffneter Zivilpersonen tätig. Es kommt regelmässig zu Kämpfen mit den Rebellen.

Angriffe und Anschläge fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern. Beispiele:  

  • Am 6. Mai 2024 wurden bei einem Anschlag in der Provinz Süd-Kivu mindestens sieben Personen getötet und sechs weitere verletzt.
  • Am 3. Mai 2024 forderten Angriffe auf Camps von Binnenvertriebenen in der Provinz Nord-Kivu mindestens 16 Todesoper und zahlreiche Verletzte.
  • Am 6. April 2024 wurden bei zwei Angriffen in der Provinz Ituri mindestens 33 Personen getötet.
  • Am 13. November 2023 wurden bei einem Angriff in der Provinz Nord-Kivu 33 Personen getötet und mehrere entführt.
  • Am 10. Oktober 2023 wurden vier Personen, darunter zwei ausländische Staatsangehörige, bei einem Angriff auf eine Mine in der Provinz Süd-Kivu getötet.
  • Am 25. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Nord-Kivu 18 Personen verletzt.
  • Am 15. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine Kirche in Nord-Kivu 17 Personen getötet.

Es kommt auch zu Entführungen. Beispiele:

  • März 2023: 25 Kinder in der Provinz Bas-Uele.
  • Dezember 2022: 50 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • August 2022: sechs chinesische Staatsangehörige in der Provinz Ituri
  • Januar 2022: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks, darunter eine ausländische Person, bei Goma (Provinz Nord-Kivu).

In Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu kommt es regelmässig zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aus allen drei Lagern getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Zur Bekämpfung der instabilen Sicherheitslage wurde in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu das Kriegsrecht verhängt. Das Kriegsrecht berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen und die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik:
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen.

Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu:
Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.

Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Zahlreiche Personen wurden dabei getötet, verletzt oder entführt. Zum Beispiel wurden am 26. Juni 2023 bei einem Angriff auf einen Bus in der Provinz Mai-Ndombe mehr als 20 Personen getötet und mehrere entführt. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor weit verbreitet ist. Grosse Vorsicht ist geboten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist. Es kann auch zu Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung und zu Treibstoffknappheit kommen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer werden bestraft, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder bei der Schweizer Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in der Demokratischen Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 24.05.2024

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