Reisehinweise für Bolivien

Gültig am:

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Publiziert am: 09.05.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen, Unruhen und Strassenblockaden sind jederzeit im ganzen Land möglich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen. Das Gewaltpotenzial ist hoch.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen verursachen und vermögen mitunter das ganze Land lahmzulegen; ab und zu ist auch die Zufahrt zu den internationalen Flughäfen von La Paz und Santa Cruz sowie der öffentliche Verkehr davon betroffen. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in La Paz hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Informationen über Strassenblockaden:
Administradora Boliviana de Carreteras ABC

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bolivien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Versuchen Sie nicht, Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Chapare: In Chapare ist besondere Vorsicht geboten, weil es dort wegen der Vernichtung von Kokaplantagen sporadisch zu Zusammenstössen zwischen den Ordnungskräften und der lokalen Bevölkerung kommt.

Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten: In den Grenzgebieten sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Kriminalität ist immer häufiger mit Gewalt verbunden und richtet sich auch gegen Reisende: Taschen-, Entreiss- und Trickdiebstähle, Raubüberfälle. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen, teilweise mit Todesfolge.
Entführungen zwecks Lösegelderpressung
kommen ebenfalls vor. Sie können wenige Stunden bis mehrere Tage dauern. Die Opfer werden zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Überweisung von Geld aus der Heimat gezwungen. Das Risiko von Diebstählen, Überfällen und Entführungen besteht unter anderem in Minibussen und inoffiziellen Taxis.
Eine besondere Gefährdung besteht in La Paz (vor allem im und um den Busbahnhof und im Stadtzentrum), El Alto, Copacabana und Santa Cruz sowie in abgelegenen Gebieten
(z.B. im Tal der Yungas zwischen La Paz und Coroico und zwischen Uyuni und La Paz/Tupiza).

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Fahrerinnen und Fahrern von Radio-Taxis ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Teilen Sie Ihr Taxi nicht mit Unbekannten. Benutzen Sie sog. Radio-Taxis (Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft) oder Hoteltaxis.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Trekking-Touren von einer lokalen ortskundigen Reiseführerin oder einem lokalen ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird generell davon abgeraten, alleine zu reisen bzw. Ausflüge und Spaziergänge zu unternehmen.
  • Nehmen Sie keine Minibusse, sondern wählen Sie die regulären Linienbusunternehmen.
  • Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen verübt werden, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Drogenfahndung ausgeben. Bei Identitätskontrollen durch die Polizei wird deshalb folgendes Verhalten empfohlen: Weisen Sie Ihren Pass oder eine Fotokopie davon vor, weigern Sie sich aber, mit dem Polizeipersonal in einen zivilen Wagen zu steigen. Bestehen Sie auf ein gekennzeichnetes Polizeiauto, und zögern Sie nicht, bei Schwierigkeiten die Notruf-Nummer der Polizei anzurufen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Die indigene Bevölkerung übt vermehrt Lokaljustiz aus, wobei wesentlich drastischere Strafen verhängt werden, als vom Grundgesetz vorgesehen. Zudem herrscht bedingt durch die verbreitete Korruption auch generell ein fehlendes Vertrauen ins Rechtssystem. Es kommt deshalb teilweise zu Fällen von Lynchjustiz. Für Reisende, die selbst Auto fahren, könnten Unfälle mit Personenschaden eine Gefahrenquelle darstellen.

Die bolivianischen Behörden haben in den grösseren Touristenzentren für Hilfe suchende Reisende Touristenpolizei-Büros eingerichtet (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.). Siehe Kapitel Nützliche Adressen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptverbindungsstrassen zwischen den Grossstädten sind allgemein in gutem Zustand. Abseits davon sind viele Strassen nicht asphaltiert und/oder in schlechtem Zustand. Die Fahrzeuge sind oft schlecht gewartet, dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und Mietautos. Zusätzliche Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der Umstand, dass (Berufs-)Fahrerinnen oder Fahrer zum Teil übermüdet oder betrunken fahren.
Wegen des hohen Unfallrisikos und der häufigen Strassenblockaden ist es für landesunkundige Personen empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Generell wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Treibstoffpreise für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern sind höher als für einheimische. Es kann vorkommen, dass Tankstellen ausländischen Fahrzeugen keinen Treibstoff verkaufen, um die komplizierten Abrechnungen zu vermeiden.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen gilt in der Regel landesweit ein allgemeines Fahrverbot und Inlandflüge werden eingestellt. Autofahrten sind nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Eine solche wird einigen Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen erteilt.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen von Booten und Geländefahrzeugen, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind oft mangelhaft.
Auch im Bereich von (Risiko-)Sportarten ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials sehr unterschiedlich (River-Rafting, Fahrradtouren, Bergsteigen etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden, auch bei Besitz kleinster Mengen, mit bis zu 20 Jahren Gefängnis geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Koka-Teeblättern oder Koka-Teebeuteln verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

In abgelegenen Gebieten kommt es vor, dass die Landbevölkerung aus verschiedenen Gründen ausländischen Staatsangehörigen („Gringos“) gegenüber misstrauisch und abweisend ist. Begegnen Sie deshalb der Bevölkerung mit gebührendem Respekt, passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, und fotografieren Sie Personen nie ohne ihre ausdrückliche Einwilligung.

Naturbedingte Risiken

Das Land verfügt über verschiedene Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen (Hochgebirge, Urwald, Salzwüste etc.). Lassen Sie sich auch aus diesem Grund auf Wanderungen, Bergtouren sowie beim Überqueren des Salzsees von ortskundigen Reiseführerinnen oder Reiseführern begleiten. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Servicio Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in La Paz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, müssen sich innerhalb 48 Stunden online beim bolivianischen Migrationsamt registrieren. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden für jeden Aufenthaltsort neu registrieren. Die Immigrationsbehörde können einer Person, die nicht registriert ist, eine hohe Geldbusse auferlegen.
Sistema de gestión migratoria SIGEMIG

Die schweizerischen Vertretungen in Bolivien leiten sämtliche konsularischen Geschäfte zur Bearbeitung ans regionale Konsularcenter nach Lima, Peru weiter. Im Falle eines Passverlustes kontaktieren Sie bitte umgehend die schweizerische Botschaft in Lima. Die Schweizer Vertretungen in La Paz, Cochabamba und Santa Cruz nehmen Gesuche für provisorische Pässe entgegen und übermitteln diese nach Lima. Die Wartezeit beträgt fünf bis sieben Arbeitstage. Während dieser Zeit ist die Ausreise aus Bolivien nicht möglich.
Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Minderjährige Kinder (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) benötigen zur Ausreise aus Bolivien je nach Fall eine Ausreisebewilligung/Reiseermächtigung („Autorización de viaje“) des Kinder- und Jugendgerichtshof (Juzgado de la Niñez y de la Adolescencia) und/oder eine Vollmacht beider Eltern, wenn sie ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim
bolivianischen Generalkonsulat in Genf.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf Sanität: 118
Notruf allgemein: 911
Touristenpolizei in La Paz: 800-14-0081, Plaza del Estadio, Miraflores (beim Stadion Hernan Siles)
Administradora Boliviana de Carreteras: Strassenzustand

Dirección general de migración

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bolivien

Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.05.2023

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