Reisehinweise für Bhutan

Gültig am:

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Publiziert am: 10.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Bhutan gelten grundsätzlich als sicher.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bhutan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristische Reisen müssen durch ein registriertes bhutanisches Reisebüro organisiert und begleitet werden. Für Reiseziele ausserhalb der Hauptstadt beschafft das bhutanische Reisebüro die erforderlichen Bewilligungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Im Grenzgebiet zu Indien ist erhöhte Vorsicht geboten, da gelegentliche Spannungen nicht ausgeschlossen werden können. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage von Ihrer Reiseleitung überprüft worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Verkehr und Infrastruktur

Während der Monsunzeit können Strassen und Wege wegen Niederschlägen und Erdrutschen unpassierbar werden. Auch im Flugverkehr muss oft mit wetterbedingten Verspätungen gerechnet werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Tabakwaren dürfen nur für den Eigengebrauch in Privaträumen eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und verzollt werden. Die Quittung muss jederzeit vorgewiesen werden können, sonst droht eine hohe Busse wegen Schmuggels.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders bei der Besichtigung von Klöstern und Klosterburgen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Eine kleine Anzahl Klöster und als heilig geltende Orte sind für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland nicht zugänglich.

Naturbedingte Risiken

Bhutan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht im Hochgebirge akute Lawinengefahr. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseleitung die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt hat.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Im Gebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Evakuationen von kranken oder verletzten Personen können sich in den abgelegenen Gebieten äusserst schwierig gestalten, da Helikopter unter Umständen nicht sofort zur Verfügung stehen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Neu Delhi, Indien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 10.09.2024

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