Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Region Nagorno-Karabakh, angrenzende Bezirke und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet:
Im September 2022 kam es im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien kommt es regelmässig zu militärischen Zwischenfällen mit Todesopfern und Verletzten, unter anderem im Zusammenhang mit dem Konflikt um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach. Vom 27. September bis 9. November 2020 kam es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen. Eine von Aserbaidschan, Armenien und Russland unterzeichnete Erklärung führte am 10. November 2020 zur Einstellung der Kampfhandlungen. Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.
Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Nagorno-Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh sowie in die umliegenden Bezirke (Kelbajar, Lachin, Gubadli, Zangilan, Jabrayil, Fuzuli und Agdam) und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.