Reisehinweise für Albanien

Gültig am:

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Publiziert am: 09.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch können Kundgebungen vorkommen.

Bei Reisen nach Albanien ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Es ist von Vorteil, über eine lokale Kontaktperson zu verfügen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität (Entreiss- und Taschendiebstähle) kommt vor allem in den grösseren Städten vor. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Verkehr und Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur ist in ländlichen Regionen noch sehr bescheiden.

Die Strassen sind mangelhaft ausgeschildert. Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen sind auf den Nebenstrassen Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert, besonders nördlich der Linie Shkoder – Kukes. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannte Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Albaniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei geringsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (5 bis 20 Jahre) geahndet.

Auch Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern aller Art werden mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Albanien liegt in einem Erdbebengebiet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

In den Sommermonaten wüten in Albanien regelmässig Busch- und Waldbrände. Im Winter kommt es immer wieder zu Überflutungen. Insbesondere in Nordalbanien können dadurch Strassen unpassierbar werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tirana.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ausserhalb der Hauptstadt ist nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina, Kosovo
Schweizer Botschaft in Tirana, Albanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.02.2023

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