Medienmitteilung, 01.07.2021

Die Schweiz und die EU anerkennen die Gleichwertigkeit der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr. Der Gemischte Landverkehrsausschusses Schweiz/EU hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die entsprechenden Regelungen in den Anhang des Landverkehrsabkommens aufgenommen.

Seit Anfang 2021 haben Passagiere des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung. Bis dann erfolgten entsprechende Leistungen der Transportunternehmen bei Nichteinhalten des Fahrplans freiwillig. Die gesetzliche Grundlage für den Rechtsanspruch hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) geschaffen, und der Bundesrat hat die Bestimmungen im Mai 2020 im Rahmen einer Verordnung konkretisiert.

An der 39. Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz/EU, die am 30. Juni stattgefunden hat, haben die beiden Delegationen entschieden, die neuen Passagierrechte in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens aufzunehmen. Damit anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der schweizerischen Regelungen.

Weiter hat der Gemischte Ausschuss entschieden, die Bereinigung der technischen Vorschriften für die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (TSI) fortzusetzen. Diese Vorschriften sind ebenfalls Bestandteil des Anhangs 1 zum Landverkehrsabkommen. Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU sind bestrebt, spezifische nationale Vorschriften möglichst zu reduzieren bzw. in gemeinsam harmonisierte europäische Vorgaben zu integrieren und damit die Interoperabilität und den reibungslosen Eisenbahnverkehr zwischen der Schweiz und der EU weiter zu optimieren.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie fand das 39. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Präsidiert wurde die Sitzung von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV). Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist für den Dezember in Brüssel vorgesehen.


Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Verkehr
Medienstelle
+41 (0)58 462 36 43
presse@bav.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang