Medienmitteilung, 17.12.2021

Der Bundesrat will die Teilnahme der Schweiz an die militärische Friedensförderung weiterentwickeln und noch stärker auf qualitative hochwertige Beiträge setzen. Im November 2020 legte das VBS einen Bericht mit konkreten Empfehlungen dazu vor. Der Bundesrat beauftragte das VBS und das EDA, diese Empfehlungen umzusetzen. In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Stand der laufenden Arbeiten und beauftragte das VBS, ihm bis Oktober 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu einer Teilrevision des Militärgesetzes zu unterbreiten.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1953 an Einsätzen zur militärischen Friedensförderung. Das internationale Umfeld, in dem solche Einsätze stattfinden, hat sich in den letzten rund 15 Jahren stark gewandelt und damit auch die Nachfrage nach militärischen Leistungen. Der Bericht vom November 2020 zeigt auf, wie die Schweizer Armee ihre künftigen Beiträge in der militärischen Friedensförderung weiterentwickeln soll. Der Fokus soll geografisch erweitert werden. Zudem bekräftigt der Bericht die Stossrichtung, auf qualitativ hochwertige Beiträge zu setzen. Im Vordergrund stehen für die Schweiz Einsätze der UNO.

Der Bericht enthält acht Empfehlungen zu diesem Zweck. Das VBS hat in der Zwischenzeit zusammen mit dem EDA vertiefte Abklärungen vorgenommen und mit der Umsetzung der Empfehlungen begonnen. Bestimmte Neuerungen benötigen eine Revision des Militärgesetzes. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis im Herbst 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Dabei geht es um folgende Anpassungen:

• Der Bundesrat soll neu die Kompetenz erhalten, bis zu zehn für Notwehr und Notwehrhilfe bewaffnete Einzelpersonen zu entsenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist oder die UNO es vorgibt. Die Kompetenz für die Entsendung bewaffneter Kontingente soll hingegen weiterhin beim Parlament liegen.
• Neu sollen Angehörige der Armee Assistenzdienst im Ausland leisten können, um das EDA auch in Friedensprozessen ausserhalb von UNO- oder OSZE-mandatierten Einsätzen mit militärischer Expertise als Armeevertreter unterstützen zu können. Es geht dabei um unbewaffnete Einsätze einzelner Spezialistinnen und Spezialisten der Armee zur militärischen Beratung. Friedensprozesse ausserhalb von UNO- oder OSZE-Mandaten erfolgen beispielsweise dann, wenn die Schweiz auf Anfrage von Konfliktparteien vermittelt, es sich um ein frühes Stadium des Friedensprozesses handelt oder das Engagement der Verhinderung einer Krise dient. Solche Prozesse finden oft in Regionen und Staaten statt, in denen Streitkräfte grossen Einfluss oder einen hohen gesellschaftlichen Status haben.

Die weiteren Empfehlungen lassen sich innerhalb des heutigen rechtlichen Rahmens umsetzen. Der Bundesrat hat vom Stand der Arbeiten Kenntnis genommen. Dabei handelt sich um Verbesserungen in der Ausbildung sowie um flexiblere Anstellungsbedingungen, um genügend Spezialistinnen und Spezialisten für Einsätze zur militärischen Friedensförderung rekrutieren zu können. Konkret werden folgende Massnahmen umgesetzt:

• Eine besondere Laufbahn «international» soll es Frauen ermöglichen, eine reguläre Ausbildung zur Offizierin der Armee zu absolvieren und dann mehrere UNO-Einsätze zu leisten, ohne Verpflichtung, anschliessend in der Armee eingeteilt zu bleiben.
• Milizangehörige, die sich für länger dauernde friedensfördernde Einsätze zur Verfügung stellen, sollen dank angepasster Ausbildung neu auch Funktionen übernehmen können, die bislang Berufspersonal vorbehalten waren.
• Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Beteiligung der Schweizer Armee an Ausbildungsmissionen der EU grundsätzlich möglich ist, wenn diese einen Bezug zu einem UNO-Mandat haben. In jedem Fall ist aber eine Einzelfallprüfung nötig.

Weiter will die Schweiz mittel- und langfristig in der Lage sein, der UNO zusätzliche, besonders nachgefragte militärische Leistungen für die Friedensförderung anzubieten. Konkret bedeutet dies:

• Die Schweiz beteiligt sich neu am Bereitschaftssystem der UNO und hat diesen Sommer drei Verbände in Kompaniestärke eingemeldet. Bislang hatte die Schweiz nur Einzelpersonen wie Militärbeobachter oder Stabsoffiziere in dieses System gemeldet. Die UNO kann diese Beiträge für ihre Einsatzplanungen berücksichtigen. Damit wird aber kein Entscheid präjudiziert. Die Schweiz bleibt in jedem Fall frei, zu entscheiden, ob sie diese militärischen Mittel im konkreten Fall für einen Einsatz zur Verfügung stellen will.
• Die Schweiz soll künftig noch stärker Fähigkeiten zum Lufttransport mit Helikoptern in internationalen Friedensmissionen zur Verfügung stellen. Diese Absicht soll bei der künftigen Beschaffungsplanung berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf den geplanten Ersatz der bestehenden Super-Puma- und Cougar-Flotte, der zurzeit gegen Ende dieses Jahrzehnts vorgesehen ist.
• Abklärungen haben gezeigt, dass Staaten, die der UNO Aufklärungsdrohnen zur Verfügung stellen, einen grossen Bedarf an Spezialistinnen und Spezialisten für die Bildauswertung haben. Das gibt der Schweiz die Möglichkeit, der UNO Auswerteoffiziere zur Verfügung zu stellen und diese in die Kontingente jener Länder zu integrieren, die selber Aufklärungsdrohnen zur Verfügung stellen.


Weiterführende Informationen

Medienmitteilung 25.11.20: Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung


Bericht des VBS an den Bundesrat: Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht vom 9. November 2020 zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung(pdf, 410kb)


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Lorenz Frischknecht
Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS
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Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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