Medienmitteilung, 09.04.2020

Die Schweiz nimmt Kenntnis vom ersten Bericht des Untersuchungsausschusses der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW), der die Urheberschaft von drei Chemiewaffeneinsätzen im Kontext des Syrien-Konflikts untersuchte. Die Schweiz verurteilt den Einsatz chemischer Waffen in aller Schärfe und fordert, dass die Verantwortlichen aller Verstösse gegen das Völkerrecht in Syrien zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Untersuchungsausschuss der OPCW («Investigation and Identification Team», IIT) hat im Rahmen seiner ersten Ermittlung zu Syrien drei Chemiewaffeneinsätze in Ltamenah  untersucht. In seinem am 8. April 2020 veröffentlichten Bericht kommt er zum Schluss, dass berechtigte Gründe zur Annahme bestehen, dass es sich bei den Tätern des Einsatzes von Sarin am 24. und 30. März 2017 sowie von Chlor am 25. März 2017 um Personen handelt, die zum Zeitpunkt der Tat der Luftwaffe der Arabischen Republik Syrien angehörten . Der Ausschuss der OPCW wird seine Ermittlungen fortsetzen und weitere Vorfälle in Syrien untersuchen.

Die Schweiz verurteilt den Einsatz chemischer Waffen in Syrien in aller Schärfe. Dieser ist allen Konfliktparteien jederzeit und unter allen Umständen untersagt. Die Schweiz fordert von allen Kriegsparteien in Syrien, das Völkerrecht zu respektieren. Es obliegt nun den politischen Organen der OPCW und dem UNO-Sicherheitsrat, Konsequenzen zu ergreifen, die sie für notwendig erachten. Die Schweiz ruft den Sicherheitsrat auf, die Situation in Syrien dem Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen und weitere Massnahmen zu ergreifen, um das grassierende Klima der Straflosigkeit für schwerste Verbrechen einzudämmen und den Schutz der Zivilbevölkerung und anderer Kriegsopfer sicherzustellen.

Um zukünftige Übergriffe zu verhindern und solch schwere Verbrechen nicht ungeahndet zu lassen, ist die Ermittlung der Tatsachen von zentraler Bedeutung. Der Ausschuss der OPCW wird von vielen Mitgliedsländern politisch und finanziell unterstützt, darunter die Schweiz. Sie unterstützt auch weitere internationale Bemühungen, welche zum Ziel haben, derartige und andere Verstösse gegen das Völkerrecht aller Parteien zu dokumentieren und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu gehören UNO-Mechanismen wie der «International, Impartial and Independent Mechanism for Syria» (IIIM) und Bemühungen syrischer NGOs.

Die Schweiz wird ihr humanitäres Engagement für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung in Syrien und den Nachbarländern, welche die Mehrheit der Flüchtlinge aufgenommen haben, weiterführen. Zudem wird sie auch weiterhin ihre guten Dienste anbieten, um einen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden in Syrien zu leisten. Dazu unterstützt sie insbesondere den UNO-Friedensprozess in Genf.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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