Medienmitteilung, 18.12.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 die Strategie Landeskommunikation 2021–2024 gutgeheissen. Darin sind die Prioritäten für die kommenden Jahre definiert. Ziel ist es, die Wahrnehmung der Schweiz im Ausland zu fördern und dazu beizutragen, dass die Schweiz ihre Interessen bestmöglich wahren kann. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wird insbesondere die Sichtbarkeit der Schweizer Wirtschaft mit geeigneten Kommunikations- und Netzwerkplattformen verstärkt. Für die Zusammenarbeit mit Sponsoren kommen im EDA ab 2021 neue Richtlinien zur Anwendung.

Ein differenziertes und positives Image ist ein wichtiges Instrument im internationalen Standortwettbewerb. Die Landeskommunikation dient dazu, die Wahrnehmung unseres Landes im Ausland aktiv mitzuprägen. Mit gezielten Kommunikationsmassnahmen werden die Positionen und Stärken der Schweiz sowie ihr Handeln erklärt und ihre Interessen gefördert. So unterstützt die Landeskommunikation eine wirkungsvolle Aussenpolitik.

Die Landeskommunikation richtet sich in den kommenden Jahren auf fünf thematische Prioritäten aus, die in den inhaltlichen Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 verankert sind: Innovation, Wirtschaft, Beziehungen Schweiz – Europa, Finanzplatz Schweiz und Nachhaltigkeit. Mit Kommunikationskampagnen soll die Sichtbarkeit der Schweiz in diesen Bereichen erhöht und ihre Wahrnehmung als innovatives, kompetitives, solidarisches und verantwortungsbewusstes Land mit hoher Lebens- und Standortqualität verbessert werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren aus dem öffentlichen und privaten Sektor zentral.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erhält die Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Privatsektor eine besondere Bedeutung. Sie soll der Schweiz als stark exportorientierte und global vernetzte Volkswirtschaft mit geeigneten Instrumenten zu zusätzlicher Sichtbarkeit in den relevanten Märkten verhelfen.

So wird die Schweiz im nächsten Jahr beispielsweise mit dem «House of Switzerland» in Stuttgart präsent sein, der Hauptstadt Baden-Württembergs, einer der wirtschaftlich wichtigsten Nachbarregionen der Schweiz. Dort mietet sie sich in eine bestehende Lokalität im Herzen der Stadt ein, wo die Schweiz eine Kommunikations- und Netzwerkplattform anbieten wird. Diese wird gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur betrieben, mit dem Ziel, die Schweiz als zuverlässige, innovative und nachhaltige Partnerin zu positionieren und die guten Beziehungen zu Baden-Württemberg weiter zu vertiefen. Die Plattform spricht einerseits das breite Publikum an, ist aber auch mit einem Bereich für den B2B-Sektor für Geschäftsbeziehungen («Business to Business») ausgestattet. In dem von der Covid-19-Pandemie geprägten Umfeld wird sie als hybride Kommunikationsform konzipiert, die sowohl eine physische als auch eine digitale Dimension enthält.

Die Zusammenarbeit mit Sponsoren wird durch neu ausgearbeitete EDA-Richtlinien begleitet und vereinheitlicht. Diese gelten ab 2021 an der Zentrale in Bern, im gesamten Aussennetz und anlässlich der Teilnahme der Schweiz an internationalen Grossveranstaltungen.
 

Die wichtigsten Elemente der neuen Richtlinien:

  • Transparenz: Das EDA benennt sämtliche Sponsoring Partnerschaften und stellt diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
  • Imagetransfer: Das EDA legt seinen Fokus auf den Imagetransfer zwischen der offiziellen Schweiz und den beteiligten Schweizer Unternehmen.
  • Sorgfaltspflicht: Das EDA entscheidet situationsbezogen und fallweise über mögliche Sponsoring Partnerschaften. Die Sorgfaltsprüfung erfolgt nach verschiedenen Kriterien, unter anderem zur verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung, und richtet sich dabei nach internationalen Leitsätzen wie zum Beispiel diejenigen der OECD. Wenn aufgrund einer Chancen-Risiko Analyse davon ausgegangen werden muss, dass der angestrebte Imagetransfer mit einer Firma nicht zustande kommen kann oder gefährdet ist, wird auf eine Sponsoring Partnerschaft verzichtet. Der dazu erforderliche Prozess ist in den neuen Richtlinien detailliert und für alle transparent geregelt.


Weiterführende Informationen

Strategie Landeskommunikation 2020 – 2024
Richtlinien des EDA zur Zusammenarbeit mit Sponsoren


Adresse für Rückfragen:

Botschafter Nicolas Bideau
Chef Präsenz Schweiz
nicolas.bideau@eda.admin.ch
Tel.: +41 79 667 69 15


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

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