Der 10. Oktober ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe. Seit dem ersten Bericht über die schweizerische Menschenrechtspolitik vom 2.6.1982 hat die Abschaffung der Todesstrafe in der Schweizer Menschenrechts- und Aussenpolitik höchste Priorität. Das Thema ist ebenfalls zentral im Präsidialjahr 2014 von Bundesrat Didier Burkhalter. Die Strategie des EDA 2013–2016 für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe konkretisiert das Ziel einer Welt ohne Todesstrafe bis im Jahr 2025 und gibt einen genauen Zeithorizont für entsprechende Massnahmen vor.

Die Menschenrechtspolitik und damit verbunden der Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe ist ein wichtiger Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik. Einerseits blickt die Schweiz auf eine lange humanitäre Tradition zurück, andererseits dient der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität, was ebenfalls im Interesse der Schweiz liegt.

Erklärtes Ziel der Schweiz ist eine Welt ohne Todesstrafe. Bei Staaten, in denen heute nach wie vor Exekutionen durchgeführt werden, arbeitet die Schweiz darauf hin, dass diese Staaten ein Moratorium einführen oder zumindest die Straftatbestände für die Todesstrafe einschränken. Zudem setzt sie sich für die Einhaltung völkerrechtlicher Mindeststandards ein: keine Verhängung der Todesstrafe bei Minderjährigen und keine Vollstreckung der Todesstrafe bei schwangeren Frauen und behinderten Personen.

Meilensteine im Kampf gegen die Todesstrafe

Die Staatengemeinschaft nähert sich mit Erklärungen und rechtlichen Vereinbarungen schrittweise einem weltweiten Verbot der Todesstrafe an – ein Prozess, der bis heute andauert. Besonders die europäischen Staaten setzen sich verstärkt für die Abschaffung der Todesstrafe ein, besonders seit den 1980er-Jahren. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die der Europarat 1950 in Rom verabschiedet hat, schützte zwar das Recht jedes Menschen auf Leben, liess jedoch Todesurteile für Verbrechen zu, die per Gesetz mit dem Tod geahndet wurden. Die Konvention wurde am 4. November 1950 von 13 Ländern unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. Die Schweiz trat 1963 dem Europarat bei und ratifizierte elf Jahre später die Menschenrechtskonvention. Seitdem gab es eine Vielzahl weiterer Bestimmungen.

Folgende Beschlüsse waren internationale Meilensteine auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948)
    Die Erklärung definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen. Im Artikel 3 wurde ausdrücklich das Recht auf Leben hervorgehoben. Da es sich um eine Erklärung und nicht um ein rechtlich verpflichtendes Dokument handelte, wurde der Ruf nach verstärkten Massnahmen laut.
  • Internationaler Pakt über bürgerliche Rechte und politische Rechte (1966)
    Die UNO-Staaten wurden aufgefordert, die Todesstrafe abzuschaffen oder nur bei schwersten Straftaten durchzuführen. Die Schweiz ratifizierte den Pakt 1975.
  • Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (1982)
    Das Protokoll sah die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten vor. Fast alle Staaten des EMRK ratifizierten das Protokoll. Die Todesstrafe war jedoch zulässig bei Verbrechen, die im Krieg oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen wurden.
  • Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (2002):
    Mit dem am 3. Juli 2003 in Litauen ratifizierten Protokoll verpflichteten sich die Vertragsstaaten, auch in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr niemanden zur Todesstrafe zu verurteilen oder hinzurichten. Zu den ersten Unterzeichnerstaaten neben der Schweiz gehörten Andorra, Bulgarien, Dänemark, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Rumänien, die Ukraine und Zypern. Bis zum Juli 2013 hatten 43 Staaten des Europarats das Protokoll ratifiziert. La Pologne devrait déposer les instruments de ratification devant le Conseil de l’Europe au mois d’octobre 2013. Armenien hat das Protokoll unterschrieben, jedoch nicht ratifiziert. Aserbaidschan und Russland haben weder unterschrieben noch ratifiziert.
  • UNO-Resolutionen für einen weltweiten Stopp aller Hinrichtungen:
    2007 sprach die UNO die erste Resolution für einen weltweiten Stopp aller Hinrichtungen aus. Weitere Moratoriumsresolutionen folgten 2008, 2010 und 2012. Es handelt sich dabei um einen Gradmesser der Entwicklung in Richtung einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe. 2012 stimmten 111 von 193 UNO-Mitgliedsstaaten der Resolution zu.
  • Verbot der Todesstrafe in der Kinderrechtskonvention (1989):
    Die Todesstrafe wurde für Taten ausgeschlossen, die ein Jugendlicher bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahrs begangen hat. Die Schweiz ratifizierte die Konvention 1994.

Weltkongress und Welttag für die Abschaffung der Todesstrafe

Seit 2001 findet alle drei Jahre ein Weltkongress für die Abschaffung der Todesstrafe statt. Die vorherigen Austragungsorte waren Genf (2010), Paris (2007), Montréal (2004) und Strassburg (2001). Im Juni 2013 war die Schweiz mit Spanien, Frankreich und Norwegen Schirmherrin des 5. Weltkongresses in Madrid. 1500 Teilnehmer aus über 90 Staaten diskutierten das Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Bundesrat Didier Burkhalter hat dabei erneut die Position der Schweiz – eine Welt ohne Todesstrafe – erläutert.

Am 4. Weltkongresses gegen die Todesstrafe in Genf wurde die Internationale Kommission gegen die Todesstrafe gegründet. Ziel der Kommission, der alt Bundesrätin Ruth Dreifuss angehört, ist, möglichst viele Länder und Akteure für das Thema zu sensibilisieren und für ein Engagement zu gewinnen. Ziel des Gremiums ist, bis 2015 in Ländern mit Todesstrafe ein Moratorium bei der Vollstreckung zu erreichen.

Der 10. Oktober als Internationaler Tag gegen die Todesstrafe wurde von der Organisation «World Coalition against Death Penalty» initiiert. Der Zusammenschluss besteht aus 130 Nicht-Regierungsorganisationen.

Die Schweiz und die Todesstrafe: Ein geschichtlicher Abriss

Die Bundesverfassung von 1848 verbot die Todesstrafe für politische Vergehen. Einzelne Kantone schafften daraufhin die Todesstrafe ganz ab. Die Bundesverfassung von 1874 verbot die Todesstrafe vorübergehend für die ganze Schweiz; bereits fünf Jahre später gab der Bund den Kantonen das Gesetzgebungsrecht für die Todesstrafe aber wieder zurück. Ab 1848 kam es nur noch selten zu einer Vollstreckung der Todesstrafe. Meistens wurde eine Begnadigung ausgesprochen. Die letzte zivile Hinrichtung fand 1940 in Sarnen im Kanton Obwalden statt. Ein Zürcher wurde wegen dreifachen Mordes enthauptet.

Mit der Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs von 1942 verschwand die Todesstrafe bundesweit aus dem zivilen Strafrecht. Im Militärstrafrecht jedoch blieb sie bis 1992 bestehen – für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Während des Zweiten Weltkriegs wurden 17 Angehörige der Schweizer Armee wegen Landesverrats zum Tode verurteilt und erschossen.

Die Bundesverfassung von 2000 hält zum Thema Todesstrafe in Art. 10 Abs. 1 fest: «Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.»

Zahlen und Fakten

  • Gemäss der Länderliste von «Amnesty International» vom April 2013 haben im Vorjahr 97 Staaten und zwei Territorien die Todesstrafe vollständig abgeschafft, darunter die Schweiz, die Philippinen, Panama, Dänemark, Ecuador, die Dominikanische Republik und Mexiko.
  • Acht Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für aussergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen vor: Bolivien, Brasilien, Chile, El Salvador, die Fidschi-Inseln, Israel, Kasachstan und Peru.
  • 35 Staaten haben laut Amnesty International die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Zu diesen Staaten gehören unter anderem Liberia, Mali, Niger, Tansania, Tunesien und Sri Lanka. Haben in einem Land während 10 Jahren keine Hinrichtungen mehr stattgefunden, spricht man von einem «De-facto-Moratorium». Dieses hat jedoch keine Rechtsverbindlichkeit und kann gebrochen werden.
  • 57 Staaten und 1 Territorium haben die Todesstrafe beibehalten und wenden sie an, darunter Südsudan, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, die USA, Thailand und Libanon.
  • Gewisse Staaten wie Botswana, Gambia, Nigeria, Indien, Japan oder Kuwait, haben nach längeren Unterbrüchen seit 2012 wieder Hinrichtungen vollzogen.
  • Im Jahr 2012 sind Menschen enthauptet (Saudi-Arabien), erhängt (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Südsudan, Sudan), erschossen (Belarus, China, Jemen, Gambia, Nordkorea, Palästinensische Gebiete, Somalia, Taiwan, Vereinigte Arabische Emirate) oder durch eine Giftinjektion getötet worden (China, USA).

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

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