Häufige Fragen: Die Schweiz und die UNO

Wann ist die Schweiz der UNO beigetreten?

Am 10. September 2002 als 190. Mitgliedstaat. Vorausgegangen war die Annahme einer Volksinitiative am 3. März 2002 mit 1 489 062 Ja (54.6 %) gegen 1 237 719 Nein (Ständemehr: 12 zu 11). 1986 wurde ein vom Bundesrat initiierter UNO-Beitritt vom Volk abgelehnt.

Wieso ist die Schweiz der UNO erst 2002 beigetreten?

In der Schweiz kann das Volk über solche wichtigen Entscheide abstimmen. Während des Kalten Krieges war die UNO häufig der Ort, wo die Grossmächte ihre Unstimmigkeiten austrugen. Für die neutrale Schweiz waren die Vereinten Nationen folglich nicht sehr attraktiv. Dennoch wirkte unser Land aufgrund seiner pragmatischen Haltung bereits in zahlreichen UNO-Sonder-organisationen mit. Ein Jahrzehnt nach Beendigung des Kalten Krieges fand die UNO zu ihrer universellen Berufung zurück. Mit dieser Wende wurde auch ein Beitritt der Schweiz möglich.

Gibt es andere Länder, die der UNO aufgrund eines Volksentscheides beigetreten sind?

Nein.

Welche Argumente bestimmten den Abstimmungskampf?

Für die Befürworter ging es um die Möglichkeit der Schweiz, ihre Solidarität aktiv unter Beweis zu stellen und ihre Verantwortung wahrzunehmen. Sie betonten die Gefahr der politischen Isolierung der Schweiz im Fall eines Nichtbeitritts und argumentierten mit dem Image unseres Landes im Ausland. Die Gegner führten namentlich allzu hohe Kosten für eine Mitgliedschaft an und einen zu geringen Nutzen für die Schweiz. Auch befürchteten sie eine Unvereinbarkeit einer UNO-Mitgliedschaft der Schweiz mit ihrer Neutralität.

Was bringt die UNO der Schweiz?

Die Schweiz und die UNO setzen sich beide für dieselben Werte ein: Kampf gegen die Armut, Achtung der Menschenrechte, Demokratie, friedliches Zusammenleben der Völker und Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Die in der Verfassung formulierten aussenpolitischen Ziele der Eidgenossenschaft decken sich mit den Zielen der UNO-Charta. Die Schweiz nutzt die UNO als massgebliches multilaterales Forum, um diese Ziele zu verfolgen und damit ihre Interessen zu vertreten.

Welche Ziele verfolgt die Schweiz in der UNO? Hat die Schweiz Einfluss?

Als Land ohne machtpolitische Mittel und mit globaler Präsenz ist die Schweiz auf Rechtssicher-heit und friedliche Streitschlichtung angewiesen. Für die Schweiz ist die „Macht des Rechts“ vorteilhafter als das „Recht der Macht“. Aus diesem Grund will die Schweiz eine starke UNO. Sie arbeitet als aktives Mitglied daran, die Effizienz und die Effektivität der Organisation zu stärken. In den ersten zehn Jahren als Vollmitglied hat die Schweiz sich für die Schaffung des UNO-Menschenrechtsrats (2006), für mehr Rechtsstaatlichkeit im Sanktionswesen und für Verbesserungen im Management und in der Verwaltungsfüh-rung der Organisation eingesetzt. In der UNO hat jedes Land eine Stimme. Dies kommt namentlich den kleinen Ländern zugute.

Was will die Schweiz in der UNO im nächsten Jahrzehnt erreichen?

Die Schweiz will die UNO kontinuierlich verbessen, um unsere aussenpolitischen Interessen noch besser verteidigen zu können. Dies erfordert stetige Reformen der UNO-Institutionen. Eine gut funktionierende UNO ist die beste Garantie für Frieden, internationale Sicherheit und für internationale Beziehungen, die auf rechtsstaatlichen Strukturen beruhen. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023/24 bietet die Gelegenheit, hier einen konkreten Beitrag zu leisten.

Wie viel kostet die UNO-Mitgliedschaft?

2016 belief sich der Beitrag der Schweiz an das ordentliche Budget der UNO, an ihre friedenserhaltenden Massnahmen und an ihre internationalen Strafgerichte sowie an die Renovierung des UNO-Hauptsitzes auf CHF 110 Mio. Dieser für alle Mitgliedstaaten obligatorische Beitrag wird jedes Jahr auf der Grundlage verschiedener Kriterien berechnet, dazu gehört auch das BIP. Die Schweiz liegt mit einem Anteil von 1.140 % am Gesamtbudget der UNO an 17. Stelle der Beitragszahler. Dazu kommen freiwillige Beiträge, um zusätzliche Aktivitäten der UNO zu finanzieren.

Verträgt sich die UNO-Mitgliedschaft mit der Neutralität der Schweiz?

Ja. Der UNO-Beitritt der Schweiz im Jahr 2002 hat der schweizerischen Neutralität nicht geschadet, oder in anderen Worten, die UNO-Mitgliedschaft ist vereinbar mit der immerwährenden Neutralität. Neutrale Staaten verpflichten sich im Rahmen völkerrechtlicher Verträge, sich nicht aktiv an einem bewaffneten zwischenstaatlichen Konflikt zu beteiligen. Zudem darf ein solcher Staat keine der Konfliktparteien militärisch unterstützen. In Friedenszeiten darf ein immerwährender neutraler Staat keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen, die ihn im Fall eines Konflikts daran hindern würden, seine Verpflichtungen in Bezug auf seine Neutralität wahrzunehmen.

Kann die Schweiz sich an UNO-Blauhelmeinsätzen beteiligen?

Ja. Einsätze der Schweizer Armee im Ausland sind gemäss Militärgesetzgebung möglich, wenn sie vom UNO-Sicherheitsrat mandatiert sind. Ob Schweizer Truppen in eine UNO-Friedensmission entsandt werden, ist ein politischer Entscheid von Bundesrat und Parlament. Anfang 2017 waren 36 Schweizer und Schweizerinnen im Einsatz.

Welchen Stellenwert hat Genf in der UNO?

Genf ist der europäische Hauptsitz der UNO. Genf beherbergt 175 Ständige Vertretungen, 34 internationale Organisationen, darunter 7 UNO-Sonderorganisationen, und nicht weniger als 250 internationale Nichtregierungsorganisationen. Der Wirtschafts- und Sozialrat tagt alternierend in Genf und New York. Genf ist der Sitz des UNO-Menschenrechtsrats. Was die Anzahl internationaler Konferenzen und Sitzungen anbelangt, steht Genf vor New York mit jährlich 2’700 Sitzungen, an denen rund 173 000 Delegierte und Fachleute aus der ganzen Welt teilnehmen. Das internationale Genf ist ein wichtiges aussenpolitisches Instrument der Schweiz.

Was bedeutet das „internationale Genf“ für die Schweiz?

Zehntausende einflussreicher Politiker, Vertreter von Regierungen und der Zivilgesellschaft kennen die Schweiz dank eines Aufenthaltes in Genf. Das hilft uns ganz konkret, wenn wir im Ausland Kontakte brauchen, welche unsere Anliegen verstehen und sich so für unsere Interessen verwenden. Die internationale Gemeinschaft in Genf zählt rund 40’000 Personen, davon arbeitet rund die Hälfte in internationalen Organisationen. Gemäss einer jüngsten Studie wird der gesamte wirtschaftliche Ertrag durch die Präsenz der internationalen Organisationen auf rund CHF 3,3 Mrd. pro Jahr geschätzt.

 

Welche Persönlichkeiten aus der Schweiz sind bei der UNO, und was machen sie?

Über 1’500 Schweizerinnen und Schweizer arbeiten bei internationalen Organisationen, davon rund 70 in leitenden Positionen. Schweizerinnen und Schweizer haben mehrfach prominente UNO-Positionen besetzt. Der ehemalige Bundesrat Joseph Deiss wurde 2010 für eine einjährige Amtsdauer zum Präsidenten der UNO-Generalversammlung gewählt. Der Schweizer Nicolas Michel war von 2004 bis 2008 Rechtsberater des Generalsekretärs und als Under-Secretary-General oberster Jurist der UNO. Der Schweizer Botschafter Peter Maurer präsidierte 2009 bis 2011 die Budgetkommission der Generalversammlung.

Es wird häufig kritisiert, der Sicherheitsrat sei nicht demokratisch. Was unternimmt die Schweiz?

Es ist richtig, dass der Sicherheitsrat die heutigen geopolitischen Realitäten nicht mehr widerspiegelt und dass seine Verankerung in der Mitgliedschaft schwächer geworden ist. Die Frage der Reform des Sicherheitsrats ist jedoch komplex und erfordert einen pragmatischen Ansatz. Eine der Prioritäten der Schweiz, und den anderen «Small Five» (neben der Schweiz auch Costa Rica, Jordanien, Liechtenstein und Singapur), ist die Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats. Die Schweiz setzt sich für mehr Transparenz und eine engere Verbindung unter den Staaten ein, die nicht dem Sicherheitsrat angehören. Dieses Engagement hat bereits Früchte getragen: häufiger offene Debatten, systematisches Briefing bezüglich Monatsprogramme und regelmässiger Austausch zwischen dem Sicherheitsrat und Mitgliedern, die Beiträge an Truppeneinsätze leisten.

Warum soll die Schweiz Mitglied einer unvollkommenen Organisation sein?

Weil es die einzige weltweite Organisation ist, in der sämtliche Fragen von globaler Relevanz diskutiert werden können. Das Abseitsstehen machte die UNO nicht besser, beraubte die Schweiz aber einer wichtigen Möglichkeit, sich aussenpolitisch Gehör zu verschaffen und Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die sie ebenfalls betreffen. Seit ihrem Beitritt setzt sich die Schweiz für die Verbesserung der Wirksamkeit und der Effizienz der UNO ein.

Warum soll die Schweiz einen Dialog führen mit Ländern, die ihre Werte nicht teilen und auch nicht diejenigen der UNO?

Es nicht zielführend, wenn nur Länder miteinander sprechen, welche dieselben Überzeugungen und Ansichten haben. Es gilt gerade mit den Ländern Lösungen auszuarbeiten, welche andere Ansichten und Wertvorstellungen haben. Eine Vielzahl grenzüberschreitender Bereiche, z.B. Klimawandel, Verbrechensbekämpfung, Verkehr, Finanz- und Wirtschaftskrisen, Bekämpfung der Armut, etc., die bisher Themen der Innenpolitik waren, müssen vermehrt international geregelt werden. Die Globalisierung engt die nationalen Entscheidungsspielräume ein, so dass die nationale Interessensvertretung frühzeitig auf dem internationalen Parkett zu geschehen hat. Die Vereinten Nationen sind ein Ort des Dialoges. Zusammenarbeit und Dialog sind das Ziel der UNO.

In der Weltwirtschaftskrise nach 2008 hat die UNO Konkurrenz erhalten: Die G20 hat wichtige multilaterale Entscheide vorweggenommen. Sollte die Schweiz sich nicht eher um Einsitz in die G20 bemühen anstatt in der UNO aktiv zu sein?

Die UNO ist und bleibt relevant. Mit ihren 193 Mitgliedsstaaten ist die UNO so universell wie keine andere Organisation. Gleichzeitig stellt eben diese Universalität eine stetige Herausforderung für die Effizienz und Effektivität der Organisation dar. Die G20 kann theoretisch dank ihrer schlanken Struktur schnell auf neue Herausforderungen reagieren und dabei das Fachwissen der zuständigen internationalen Institutionen gezielt für ihre Ziele und Interessen einsetzen. Der damit einhergehende Effizienzgewinn darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die G20 durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen ein Legitimitätsdefizit hat. Dazu kommen eine grösstenteils auf Wirtschafts- und Finanzthemen eingeschränkte Agenda und intransparente Arbeitsmethoden. Zudem sind die Positionen kleinerer Staaten – insbesondere von solchen mit systemrelevanten Finanzzentren sowie von Entwicklungsländern – in der G20 unterver-treten. Die G20 ist deshalb viel mehr eine Ergänzung zur als ein Ersatz für die UNO.

Die UNO-Generalversammlung hat die Schweiz am 9. Juni 2022 in den Sicherheitsrat gewählt. Was bedeutet das?

Die Schweiz wurde am 9. Juni 2022 von der UNO-Generalversammlung in New York mit 187 von 190 Stimmen in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Seit dem UNO-Beitritt der Schweiz 2002 wurde noch kein Land der regionalen Gruppe «westeuropäische und andere Länder» mit einem besseren Ergebnis gewählt. Dies ist ein starkes Zeichen für die Unterstützung und das Vertrauen, welches die Weltgemeinschaft der Schweiz entgegenbringt.

Wie kann die Schweiz von einem Sitz im Sicherheitsrat profitieren?

Die Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat bietet der Schweiz eine Plattform, ihre Interessen im Bereich der Friedensförderung wahrzunehmen. Die Schweiz geniesst hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen, wenn es darum geht, versöhnliche Positionen zu finden, die einen Einsatz von Streitkräften vermeiden können. Die Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat erleichtert den Zugang zu international wichtigen Kontakten und fördert den Ausbau und die Pflege von Netzwerken.

Ist eine Mitwirkung der Schweiz im Sicherheitsrat vereinbar mit der Neutralität der Schweiz?

Das Neutralitätsrecht findet ausschliesslich in bewaffneten Konflikten zwischen zwei oder mehreren Staaten Anwendung. Der Sicherheitsrat ist gemäss Neutralitätsrecht keine Konfliktpartei. Die Rolle des Sicherheitsrats ist es, das Völkerrecht durchzusetzen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Folglich gilt das Neutralitätsrecht nicht für die vom Sicherheitsrat gemäss Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen getroffenen Massnahmen. Die Anwendung von Gewalt ist das letzte Mittel, und sie muss verhältnismässig sein. Der Entscheid, an solchen Einsätzen teilzunehmen, liegt einzig und allein im Kompetenzbereich der Schweiz.

Die kleinen Länder haben gegenüber den Grossmächten keinen Einfluss im Sicherheitsrat. Was kann die Schweiz bewirken?

Die Länder im Sicherheitsrat leisten unterschiedliche Beiträge zur Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Es stimmt, dass die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats eine massgebende Rolle spielen. Es wäre jedoch falsch zu glauben, dass die übrigen Mitglieder – unabhängig von ihrer Grösse – keinen Einfluss hätten. Einerseits müssen auch sie über die Entscheide des Sicherheitsrats abstimmen. Sie tragen also eine grosse Verantwortung. Andererseits können sie mit ihren Initiativen eine bestimmte Vorstellung von Frieden und Sicherheit vermitteln und andere Mitglieder dafür gewinnen. Die Schweiz ist als unabhängiges Land, das humanitäre Werte vertritt und für Frieden einsteht, gut positioniert, um Allianzen zu schmieden und sich so im Sicherheitsrat effizient zu engagieren.

Welche Prioritäten hat die Schweiz im Sicherheitsrat?

Am 31. August 2022 hat der Bundesrat vier thematische Prioritäten für den Schweizer Einsitz festgelegt. Im Sicherheitsrat will die Schweiz ihre aussenpolitischen Werte und Interessen vertreten. Sie will nachhaltigen Frieden fördern, die Zivilbevölkerung schützen, die Klimasicherheit angehen und die Effizienz stärken. Mit dem Einsitz kann die Schweiz ihren Verfassungsauftrag für «die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine gerechte und friedliche internationale Ordnung» noch effektiver umsetzen. Zudem hat sie die Möglichkeit, sich als zwischen Konfliktparteien vermittelnde Akteurin für tragfähige Lösungen einzusetzen und einen Mehrwert für die internationale Gemeinschaft zu schaffen.

Was sind Hintergründe für das starke Schweizer Engagement im Bereich der Abrüstung?

Unsere Aktivitäten im Bereich der Rüstungskontrolle und der Abrüstung sollen in erster Linie zur Stabilität des internationalen Systems und folglich auch zur Stärkung der Sicherheit der Schweiz beitragen. Denn jeder Konflikt, ob nah oder fern, kann die Sicherheit und die Interessen der Schweiz gefährden. Zudem besteht ein direkter Zusammenhang zum Status der Schweiz als immerwährendes neutrales Land. Da die Schweiz keinem Militärbündnis angehört, muss sie selber für ihre Sicherheit sorgen. Folglich hat sie im Hinblick auf die Wahrung des Weltfriedens ein direktes Interesse an der Rüstungskontrolle und der Abrüstung. Ausserdem reiht sich das Engagement der Schweiz in ihre lange humanitäre Tradition und erlaubt ihr, sich mit der internationalen Gemeinschaft solidarisch zu zeigen. Die menschliche Sicherheit wird so zu einem zentralen Punkt der Sicherheitsagenda. Die Schweiz hat ein starkes Interesse, die UNO-Mechanismen im Bereich der Abrüstung zu stärken (Abrüstungskonferenz in Genf) und zu einem reibungslosen Funktionieren beizutragen.

Welche Aufgaben hat der Menschenrechtsrat?

Der Rat wurde 2006 mit grosser Unterstützung der Schweiz gegründet, um die frühere Menschenrechtskommission abzulösen. Der Rat setzt sich aus 47 Staaten zusammen und hat seinen Sitz in Genf. Er ist das UNO-Organ, das sich mit dem Schutz der Menschenrechte befasst. Sein rasches Handeln in unterschiedlichen Situationen, namentlich im Rahmen des arabischen Frühlings, hat ihm Glaubwürdigkeit eingebracht. Der Rat diskutiert über Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt und verurteilt sie. Er beauftragt Expertinnen und Experten oder Untersuchungskommissionen mit der Beobachtung der Menschenrechtssituation in gewissen Ländern oder der Entwicklung wichtiger menschenrechtsrelevanter Themen (Folter, Recht auf Wasser, Minderheiten). Eine Besonderheit des Rates ist die allgemeine regelmässige Überprüfung der Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten.

Was macht die Schweiz im Menschenrechtsrat?

Die Schweiz hat aktiv zur Gründung des Menschenrechtsrats beigetragen, dessen Sitz in Genf ist. Es ist also logisch, dass sie Mitglied wurde und sich weiterhin in diesem Gremium engagiert. Ziel der Schweiz ist es, die Logik der Blöcke zu durchbrechen. Dies soll mittels eines respektvollen und ehrlichen Dialogs geschehen. Nur so kann der Rat seinen Auftrag angemessen erfüllen. Die Schweiz setzt sich im Rat für spezifische Themen ein, u.a. für Fragen im Zusammenhang mit Transition und Vergangenheitsarbeit. Für diesen Themenkreis genehmigte der Rat die Schaffung eines Sonderberichterstatters. Die Schweiz gehört aber auch zu den MitInitianten der UNO-Erklärung für Menschenrechtsbildung. Die Schweiz wurde 2008 ihrer ersten allgemeinen regelmässigen Kontrolle unterzogen. 2012 prüft der Menschenrechtsrat die Schweiz erneut.

Letzte Aktualisierung 30.09.2022

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