Schweizerin in Niger entführt
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verfolgt die politische und gesellschaftliche Situation im Ausland und publiziert spezifische Stellungnahmen. Die Stellungnahmen des EDA orientieren sich an den Zielen und Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik, wie sie z.B. in der Bundesverfassung, der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates sowie in weiteren thematischen und geografischen Strategien enthalten sind.

Das EDA hat Kenntnis von der Entführung einer Schweizer Bürgerin in Niger und steht mit den lokalen Behörden in Kontakt. © EDA
Das EDA hat Kenntnis von der Entführung einer Schweizer Bürgerin in Niger und steht mit den Angehörigen der entführten Person in Kontakt. Zudem steht das EDA in Kontakt mit den nigrischen Behörden, welche für die Lösung dieses Entführungsfalls zuständig sind. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes können keine weiteren Angaben zur Person des Opfers oder deren Angehörigen gemacht werden.
Das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) des EDA hat nach Bekanntwerden des Entführungsfalls eine Task Force gebildet. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei fedpol, dem Nachrichtendienst des Bundes sowie weiteren Bundesstellen setzt sich das EDA für die Freilassung des Entführungsopfers bei guter Gesundheit ein.
Seit dem 1. Dezember 2009 rät das EDA aufgrund der angespannten Sicherheitslage und insbesondere dem hohen Entführungsrisiko von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land ab. Schweizer Staatsangehörige, die entgegen den Empfehlungen des Bundes im Land bleiben oder dorthin reisen, handeln fahrlässig und müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz in Notfällen nur eingeschränkt Hilfe leisten kann. Die Reisehinweise sind auf der Website des EDA zu finden. Solche wurden zu 176 Staaten erstellt und werden laufend aktualisiert.