Medienmitteilung, 12.06.2020

Die Schweiz bedauert die verschärften Massnahmen, welche die USA am 11. Juni 2020 gegen den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beschlossen haben. Sie bekräftigt ihre Unterstützung für den ICC als unabhängige Institution, die schwerste Verbrechen aufklärt und so zu Frieden und Stabilität beiträgt.

Die Schweiz zeigt sich besorgt über die erweiterten Visarestriktionen und die neuen wirtschaftlichen Sanktionen, welche die USA gegen Mitarbeitende des ICC, deren Familienangehörige sowie natürliche und juristische Personen, die dessen Untersuchung gegen amerikanische Bürgerinnen und Bürger unterstützen, erlassen haben. Sie ruft die USA auf, diese umfassenden Massnahmen zu widerrufen.

Strafverfolgung als wirksames Mittel zur Friedenssicherung

Die Schweiz stellt sich hinter den Aufruf des Präsidenten der Versammlung der Vertragsstaaten des ICC vom 11. Juni 2020. Sie bekennt sich klar zu den im Römer Statut verankerten Grundsätzen und Werten. Der Internationale Strafgerichtshof ist eine bedeutende Errungenschaft und ein integraler Bestandteil einer regelbasierten internationalen Ordnung. Er ist das Resultat jahrzehntelanger Bemühungen, die schwersten Verbrechen zu ahnden und den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen. Dies ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Friedenssicherung und letztlich internationale Stabilität.

Verantwortung der Strafverfolgung obliegt dem Staat

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlande) wurde 1998 geschaffen und wird heute von 123 Staaten unterstützt; darunter der Schweiz. Der ICC führt strafrechtliche Untersuchungen und Prozesse gegen Einzelpersonen durch, denen die schwersten Verbrechen vorgeworfen werden: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Die Hauptverantwortung für die Strafverfolgung liegt bei den nationalen Behörden. Der ICC kann nur dann Untersuchungen gegen Einzelpersonen einleiten, wenn die Justiz des betroffenen Staates nicht willens oder in der Lage ist, dies selber zu tun. In diesem Sinne ruft die Schweiz die USA dazu auf, im Sinne ihres gestern in Washington wiederholten Bekenntnisses zur Rechenschaftspflicht eine lückenlose Strafverfolgung sicherzustellen.


Weiterführende Informationen

Schweiz bedauert Massnahmen gegen den unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof
Internationaler Strafgerichtshof (en)
Römer Statut


Adresse für Rückfragen:

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang