Bern, Medienmitteilung, 06.01.2011

Am 6. Januar 2011 jährt sich zum 50. Mal die Übernahme der amerikanischen Interessenvertretung in Kuba durch die Schweiz. Das Interessenwahrungsmandat wurde der Schweiz 1961 im Nachgang zur kubanischen Revolution, die zum Abbruch der amerikanischen Beziehungen mit Kuba führte, übertragen.

Die Schweiz hat diese Schutzmacht-Funktion im Rahmen ihrer traditionellen Politik der guten Dienste übernommen und erfüllt sie seit 50 Jahren im Einvernehmen mit den beiden betroffenen Staaten. Seit dem 1. April 1991 – also seit 20 Jahren - vertritt die Schweiz zudem und auf Wunsch der kubanischen Regierung auch die Interessen Havannas in den USA. Diese wurden bis zu diesem Zeitpunkt von der Tschechoslowakei vertreten. In Washington besteht, analog zum Dispositiv in Havanna, eine kubanische Interessensektion unter schweizerischem diplomatischem Schutz.

Eine Schutzmacht ist ein Staat, der einen anderen Staat (Entsendestaat) in einem Drittstaat (Empfangsstaat) vertritt, wenn der Entsendestaat und der Empfangsstaat keine direkten diplomatischen und/oder konsularischen Beziehungen unterhalten. Aufgabe der Schutzmacht ist es, im Einvernehmen mit den beiden Staaten, die ihre Beziehungen zueinander abgebrochen haben, ein Minimum an gegenseitigen Kontakten aufrechtzuerhalten. 

Ein Schutzmachtmandat hat grundsätzlich zwei Aspekte: Zum einen kümmert sich die Schweizer Botschaft um konsularische Belange des Entsendestaats, wie etwa die Entgegennahme von Passgesuchen, die Legalisierung von Geburts- oder Trauungsurkunden oder auch die Betreuung Gefangener. Zum andern stellt die Schweiz einen vertraulichen diplomatischen Kommunikationskanal zwischen Entsende- und Empfangsstaat zur Verfügung und fördert dadurch den Dialog zwischen den beiden Regierungen trotz fehlender Beziehungen.

Die Schutzmacht, die als Vertreterin des Entsendestaates auftritt, handelt gemäss dessen Instruktionen und den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts. Rechtlich geregelt sind Aufgaben und Pflichten einer Schutzmacht in den Wiener Konventionen über diplomatische und konsularische Beziehungen. Die Schweiz erfüllt zurzeit 6 Schutzmachtmandate (für die USA in Kuba und in Iran, für Kuba in den USA, für Iran in Ägypten, für Russland in Georgien und für Georgien in Russland).

Die Fremden Interessen als Teil der Guten Dienste der Schweiz sind wichtige Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik und ein Beitrag an die Friedensförderung. Die professionelle und diskrete Erbringung dieser Dienstleistung wird von den betroffenen Staaten sehr geschätzt. Sie schafft Goodwill für die Schweiz auf internationaler Ebene, pflegt die guten Beziehungen zu Partnerstaaten und hilft, Türen in den Hauptstädten zu öffnen. Damit sind die Guten Dienste auch Teil der schweizerischen Interessenpolitik im engeren Sinne.


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Schutzmachtmandate


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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