Bern, Medienmitteilung, 30.09.2009

Um die Reform des chronisch überlasteten Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) voranzubringen, will die Schweiz am 18./19. Februar 2010 in Interlaken eine Ministerkonferenz durchführen. Dieser Anlass wird einen der Schwerpunkte der Schweizer Europarats-Präsidentschaft bilden, die im November 2009 beginnt. Mit diesem Entscheid bekräftigt der Bundesrat das traditionelle Engagement der Schweiz für den Schutz der Menschenrechte.

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des EJPD, werden die Ministerkonferenz gemeinsam präsidieren. Die Schweiz strebt eine gemeinsame Erklärung der 47 Europarats-Mitgliedstaaten an, worin diese ihr Engagement für die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte sowie für effiziente Mechanismen zu deren Schutz bekräftigen. Die Mitgliedstaaten sollen den Gerichtshof unterstützen, seine Effizienz im Rahmen der geltenden Bestimmungen kurzfristig zu steigern. Die Ministerkonferenz will schliesslich die mittel- und langfristige strukturelle Reform des Gerichtshofs intensivieren und konkretisieren.

Die Schweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, die langfristige Zukunft des EGMR zu sichern. Sie wird am 18. November 2009 für ein halbes Jahr die Präsidentschaft des Ministerkomitees des Europarates übernehmen. Die Schweiz will ihren Vorsitz dazu nutzen, um Fortschritte in den drei Kernbereichen Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu erzielen. Sie hat folglich die Anregung des Präsidenten des Gerichtshofs aufgenommen, während ihrer Präsidentschaft eine grosse politische Konferenz durchzuführen, um die notwendige Reform des Gerichtshofs entscheidend voranzubringen. 

Der EGMR in Strassburg ist chronisch überlastet. Trotz erheblichen Anstrengungen, die internen Verfahrensabläufe zu vereinfachen, gehen seit Jahren mehr Beschwerden ein, als die 47 Richterinnen und Richter bewältigen können. Mittlerweile sind über 100 000 Beschwerden vor dem Gerichtshof hängig. Die Europarats-Mitgliedstaaten sind sich zwar einig, dass eine grundlegende Reform in die Wege geleitet werden muss, haben aber bisher keine entscheidenden Fortschritte erzielen können. Das Ziel der Konferenz von Interlaken ist es daher, die politischen Weichen für einen Prozess zu stellen, der es dem Gerichtshof dereinst erlauben soll, sich vermehrt auf seine wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Dies erfordert Anstrengungen der Europaratsstaaten wie auch des Gerichtshofs selbst.

Für weitere Informationen :

Europarat, Ministerkonferenz: Botschafter Paul Seger, Direktor der Direktion für Völkerrecht (EDA), Tel. +41 31 322 30 61 

Europarat, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Adrian Scheidegger, Bundesamt für Justiz (EJPD), Tel. +41 31 322 47 90


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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