Medienmitteilung, 08.03.2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das endgültige Mandat für die Verhandlung mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Das verabschiedete Mandat berücksichtigt die Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und anderer interessierten Kommissionen des Parlaments, der Kantone sowie die Stellungnahmen der Sozial- und Wirtschaftspartner. Die Verhandlungen beginnen, sobald die Europäische Kommission über ihr endgültiges Mandat verfügt, voraussichtlich im Laufe des Monats März 2024.

Neben den beiden APK wollten sieben weitere parlamentarische Kommissionen zum Entwurf des Verhandlungsmandats konsultiert werden. Die Sozial- und Wirtschaftspartner waren ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Interessengruppen und Dachverbände zum Entwurf des Bundesrates geäussert.

Der Bundesrat stellt fest, dass die grosse Mehrheit der befragten Akteure die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes unterstützt. Nach der Analyse der Ergebnisse der Konsultation hat der Bundesrat beschlossen, einen Grossteil der Empfehlungen zu übernehmen und dadurch den Entwurf des Verhandlungsmandats vom 15. Dezember 2023 zu präzisieren. Die nicht berücksichtigten Empfehlungen betreffen Aspekte, die nicht mit den zentralen Zielen des Pakets vereinbar sind, namentlich im Strombereich, zum Beispiel den Ausschluss der Stromproduktion aus dem Geltungsbereich des Abkommens oder den Verzicht auf Massnahmen zur Marktöffnung.

Übernommene Empfehlungen:

Der Bundesrat hat folgende Empfehlungen übernommen:

1.     Strom: Bei der Marktöffnung strebt der Bundesrat als Standard für die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit an, in der geschützten Grundversorgung zu verbleiben, mit regulierten Preisen. Dieses Modell der Wahlfreiheit, einschliesslich des Rechts auf eine Rückkehr zur regulierten Grundversorgung (Service public), wird bekräftigt. Zudem strebt der Bundesrat den Schutz der wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen an, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom.

2.     Landverkehrsabkommen: Parallel zur kontrollierten Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs strebt der Bundesrat an, das Kooperationsmodell sowie die Zuständigkeit der Schweiz für die Zuweisung von Zugtrassen auf ihrem eigenen Territorium beizubehalten. Die kontrollierte Öffnung des internationalen Schienenverkehrs darf die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht beeinträchtigen.

3.     Agrarabkommen: Es wird präzisiert, dass die Zolltarife beibehalten werden, einschliesslich der Zollkontingente und ihrer Bewirtschaftungsmethode. Die Souveränität der Schweiz in der Agrarpolitik bleibt unberührt.

4.     Zuwanderung: Das Ziel einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung wird verstärkt, ebenso die Formulierung zum Aufenthaltsrecht, um das schweizerische Sozialsystem besser zu schützen.

5.     Lohnschutz: Das Ziel, die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu garantieren und das aktuelle Schutzniveau dauerhaft zu wahren, wird bekräftigt. Die Ausnahme bezüglich Kaution wird präzisiert. Es soll eine vergleichbare Wirkung wie mit dem derzeitigen Kautionssystem erzielt werden. Zudem wird bei der Spesenregelung eine Lösung angestrebt, die unter Berücksichtigung des Preisniveaus in der Schweiz eine Rechtsgleichheit gewährleistet.

6.     Institutionelle Elemente: In Bezug auf die Beteiligung der Schweiz am EU-Binnenmarkt strebt der Bundesrat an, dass im Falle einer Nichtübernahme einer punktuellen Entwicklung des EU-Rechts durch die Schweiz, Ausgleichsmassnahmen nur nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts möglich sind, einschliesslich zur Frage der Verhältnismässigkeit.

7.     Freihandelsabkommen: Das Abkommen von 1972 ist nicht Teil des Verhandlungspakets und ist von den Verhandlungen nicht tangiert.

Der Bundesrat präzisiert somit seine Interessen in den Verhandlungen und stellt diese innenpolitisch auf eine solide Grundlage. Gleichzeitig bewahrt er sich gegenüber der EU seinen Handlungsspielraum.

In Bezug auf die geführten Gespräche mit den nationalen Partnern in den Bereichen Zuwanderung, Strom, Lohnschutz und Landverkehr, zog der Bundesrat eine positive Bilanz und beauftragte die zuständigen Departemente, diese Arbeiten parallel zu den Verhandlungen fortzusetzen, um in der Schweiz geeignete Begleitmassnahmen zu definieren.

Des Weiteren können die Schweiz und die EU schon seit dem Ende der Sondierungsarbeiten den regulatorischen Dialog im Finanzbereich wieder aufnehmen.

Nächste Schritte

Sobald auch die EU über ihr endgültiges Mandat verfügt, können die Verhandlungen aufgenommen werden, voraussichtlich noch im März 2024. Die einzelnen Bestandteile des Pakets werden unter der Gesamtleitung des Chefunterhändlers Patric Franzen, stellvertretender Staatssekretär im EDA, parallel verhandelt. Jedes Element des Pakets wird vom Chefunterhändler und dem Fachunterhändler aus dem zuständigen Departement gemeinsam verhandelt.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung von EDA-Staatssekretär Alexandre Fasel wird die in der Schweiz durchgeführten Arbeiten mit jenen im Rahmen der Verhandlungen koordinieren. Die im September 2022 eingesetzte Projektorganisation bleibt unverändert und steht weiterhin unter der Leitung des EDA-Vorstehers.

Schliesslich wurde das EJPD beauftragt, dem Bundesrat eine rechtliche Analyse zur Frage des (obligatorischen oder fakultativen) Referendums vorzulegen, dem das Paket im Falle eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen unterstellt werden soll.


Weiterführende Informationen

15.12.2023 MM Der Bundesrat genehmigt den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU)
Paketansatz


Definitives Verhandlungsmandat(pdf, 422kb)
Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Entwurf eines Verhandlungsmandats zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen(pdf, 7452kb)


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Der Bundesrat
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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