Medienmitteilung, 01.02.2024

Der Bundesrat und die Stiftung «Fund for the Afghan People» (Afghan Fund) haben ein Abkommen über Vorrechte und Immunitäten der Stiftung in der Schweiz unterzeichnet, das am 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Mit diesem Schritt anerkennt der Bundesrat die internationale Bedeutung der Stiftung und sorgt gleichzeitig dafür, dass das Vermögen der Stiftung geschützt und bewahrt wird.

Das vom Bundesrat am 15. Dezember 2023 genehmigte Abkommen über Privilegien und Immunitäten zwischen dem Bundesrat und dem Afghan Fund trat am 1. Februar 2024 in Kraft, nachdem es von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Der Abschluss dieses Abkommens basiert auf dem Gaststaatgesetz und ermöglicht es, die Unabhängigkeit und Funktionalität der Stiftung zu gewährleisten, sowie das Vermögen der Stiftung zu schützen und zu bewahren.

Der Afghan Fund wurde im September 2022 als Stiftung nach Schweizer Recht gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Vermögenswerte zugunsten des afghanischen Volkes im Umfang von rund 3,6 Milliarden US-Dollar sicher aufzubewahren und damit Zukunftsperspektiven für die afghanische Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Der Stiftungsrat des Funds kann konkrete Auszahlungen zugunsten des Afghanischen Volkes genehmigen, wie z.B. die Bezahlung von kritischen Importen, einschliesslich Energie, die die Grundbedürfnisse des Afghanischen Volkes erfüllen und zur wirtschaftlichen Stabilität des Landes beitragen. Die Stiftung ist ein internationales Instrument, um zur Bewältigung der wirtschaftlichen Krise in Afghanistan beizutragen. Mittel- und langfristiges Ziel der Stiftung ist es, das verbleibende Kapital der afghanischen Zentralbank zurück zu übertragen.

Im Interesse der afghanischen Bevölkerung

Der Stiftungsrat entscheidet über die konkrete Verwendung der Gelder. Er stellt sicher, dass die Mittel im Interesse der afghanischen Bevölkerung eingesetzt, und geltende Sanktionsregime respektiert werden. Er sorgt dafür, dass Gelder nur dann an die Zentralbank von Afghanistan überwiesen werden, wenn diese nachweisen kann, dass sie unabhängig von politischer Einflussnahme ist. Ferner muss die Zentralbank von Afghanistan garantieren, angemessene Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen zu haben.

Die Schweiz nimmt seit der Gründung der Stiftung Einsitz im Stiftungsrat und trägt so dazu bei, dass der Stiftungsrat, die Ziele der Stiftung korrekt umsetzt. Der Abschluss des Abkommens über Vorrechte und Immunitäten fördert die Verankerung der Stiftung in Genf und stärkt das hier vorhandene Kompetenzzentrum sowie die unabdingbare enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in diesem Bereich.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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