Medienmitteilung, 17.11.2021

Der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat am 16. und 17. November 2021 den aktuellen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) begutachtet. Eine Delegation von Bund und Kantonen hat den Bericht in Genf präsentiert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Die Delegation hob in ihrer Präsentation diejenigen Bereiche hervor, in denen die Schweiz seit 2014 Anstrengungen unternommen und grosse Fortschritte gemacht hat. Sie unterstrich insbesondere die kantonalen Integrationsprogramme, die den Schutz vor Diskriminierung umfassen: ein positives Beispiel für die Umsetzung menschenrechtlicher Verpflichtungen im direktdemokratischen und föderalistischen System; weiter das Einrichten von Beratungsstellen für Rassismusopfer, das Ausweiten der Anti-Rassismus-Strafnorm zum Schutz der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und das Verabschieden des Gesetzes für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI).

Die Schweiz hat eine lange Tradition, sich stetig um eine Gesellschaft zu bemühen, die über alle Differenzen hinweg friedlich und respektvoll zusammenlebt.

Was enthält der Bericht und wie wird er überprüft?
Der Bundesrat genehmigte den Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) im November 2018. Er enthält Ausführungen zur rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz und dem Engagement der Behörden aller Stufen im Kampf gegen alle Formen von Rassismus und Diskriminierung seit der Präsentation des letzten Staatenberichts im Februar 2014.

Der Bericht führt insbesondere Massnahmen auf Gesetzgebungs-, Gerichts-, und Verwaltungsebene auf, die ergriffen wurden, um das Übereinkommen wirksam umzusetzen. Expertenausschuss und Vertragsstaaten überprüfen den Bericht jeweils im Dialog. Anschliessend formuliert der Expertenausschuss schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Die Schweiz trat 1994 dem Übereinkommen bei
Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und sieht Verpflichtungen vor, diese zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Am 1. Oktober 2021 waren 182 Staaten Vertragsparteien der Konvention. Die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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