Bern, Medienmitteilung, 08.09.2010

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2010 die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Schweiz soll sich mit einer Auszahlungssumme von 167 Millionen Franken beteiligen. Die Kapitalerhöhungen sind nötig, da die multilateralen Entwicklungsbanken durch ihren Beitrag zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise früher als geplant ihre Ausleihlimiten erreicht haben.

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die multilateralen Entwicklungsbanken von der internationalen Gemeinschaft aufgefordert, ihre Ausleihtätigkeit zur Bekämpfung der Krise in den Entwicklungsländern zu erhöhen. Sie nahmen in der Krisenzeit eine wichtige antizyklische Funktion wahr. Die Krisenbekämpfung hat erhebliche finanzielle Mittel gebunden, weshalb die Entwicklungsbanken an ihre Ausleihlimiten stiessen. Um auch in Zukunft ihr Mandat der langfristigen Armutsreduktion wahrnehmen zu können und für künftige Krisen handlungsfähig zu bleiben, ist eine Erhöhung des Kapitals der Entwicklungsbanken notwendig.

Die Verhandlungen über eine Kapitalerhöhung sind bei allen Entwicklungsbanken abgeschlossen. Der Bundesrat hat entschieden, sich an den Kapitalerhöhungen der Entwicklungsbanken zu beteiligen. Er beantragt eine Verpflichtungssumme von 3,5 Milliarden Franken, wovon 167 Millionen Franken über acht Jahre einzahlbar sind und der öffentlichen Entwicklungshilfe zugerechnet werden. Der Rest wird als Garantiekapital gezeichnet.

Die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen liegt im langfristigen Interesse der Schweiz. Der Bundesrat misst den multilateralen Entwicklungsbanken hohe Bedeutung bei: Armutsbekämpfung und strukturelle Probleme sind in vielen Entwicklungsländern drängende Herausforderungen. Zahlreiche Probleme der Gegenwart sind regionenübergreifend oder gar globaler Natur und verlangen entsprechende globale Antworten. Eine angemessene Vertretung in den Entwicklungsbanken und ihren Leitungsgremien ist im Interesse der Schweiz, da die Entwicklungsbanken für entwicklungs-, umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitische Fragen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Schweiz muss ihren Lastenanteil an den Kapitalerhöhungen übernehmen, damit sie auch in Zukunft den Kurs der Entwicklungsbanken mitbestimmen kann.

Das Parlament wird das Geschäft in der Wintersession 2010 und Frühjahrssession 2011 behandeln.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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