Bern, Medienmitteilung, 12.08.2009

Das US-Zivilverfahren gegen die UBS soll aussergerichtlich beigelegt werden. Darauf haben sich die Schweiz und die USA im Grundsatz verständigt. Die entsprechende Grundsatzeinigung (Agreement in Principle) wurde am Freitag erzielt.

Auf der Basis dieser Grundsatzeinigung handeln die Schweiz, die durch das EJPD, das EDA und EFD vertreten ist, und die USA nun die Einzelheiten des Vergleichs aus. Da über den ganzen Verhandlungsprozess Stillschweigen vereinbart wurde, sind zunächst keine weiteren Angaben möglich.

Das so genannte «John Doe Summons»-Verfahren war am 13. Juli auf gemeinsamen Antrag der beiden Parteien im Hinblick auf eine aussergerichtliche Einigung sistiert worden. Am Freitag liess sich das zuständige Gericht nun über den Stand der Vergleichsverhandlungen informieren und setzte für kommenden Freitag eine weitere Telefonkonferenz an.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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