Bern, Medienmitteilung, 11.08.2009

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA verurteilt das heute verkündete Verdikt von weiteren 18 Monaten Hausarrest gegen Daw Aung San Suu Kyi.

Nach Auffassung des EDA handelt es sich dabei um einen politischen Strafprozess, der grundsätzlich mit den internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar ist. Dieses Urteil stellt den von der Regierung Myanmars mehrmals verkündeten Willen ernsthaft in Frage, demokratische Wahlen in 2010 durchzuführen.

Dass in Myanmar nach wie vor Menschen verhaftet und gefangen gehalten werden, nur weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäusserung und auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ausübten oder friedlichen politischen Aktivitäten nachgingen ist für das EDA Anlass zu grosser Sorge. Die Schweiz bedauert, dass die Zahl der politischen Gefangenen in den letzten zwei Jahren gestiegen ist und heute bei mehr als 2000 Personen liegt.

Das EDA unterstützt deshalb die Forderungen des UNO-Generalsekretärs gegenüber der Regierung Myanmars, sämtliche politische Gefangenen, einschliesslich Daw Aung San Suu Kyi, unverzüglich freizulassen, einen substantiellen Dialog mit der Opposition aufzunehmen und Rahmenbedingungen für glaubwürdige und faire Wahlen zu schaffen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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