Artikel, 29.02.2012

Mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht zur Lage der kulturellen Vielfalt in der Schweiz zu erstellen. Der erste solche Bericht ist im April 2012 fällig.

Nach einer Konsultation der interessierten Kreise im Herbst 2011 - die das Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführt hat - die als Grundlage des Berichts diente, wird ein erster Entwurf publiziert. Ein Feedback dazu kann bis zum 15. März 2012 abgegeben werden, entweder in schriftlicher Form an die Adresse Rapport.Unesco@bak.admin.ch oder anlässlich der öffentlichen Veranstaltung, die am 15. März 2012 von der Schweizerischen UNESCO-Kommission organisiert wird.

 Berichtsentwurf, Anmeldung und weitere Informationen 
Medienmitteilung zur ersten Konsultation, 10.10.2011

Weiterführende Informationen und Dokumente

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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