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Communiqués de presse
Communiqués de presse
Die bestehende Betriebskonzession für den Flughafen Bern von 1985 läuft Ende Mai 2016 aus. Damit der Weiterbetrieb des Flughafens gesichert wird, hat das UVEK der Flughafen Bern AG eine neue Konzession erteilt. Diese gilt ab 1. Juni 2016 für eine Dauer von 30 Jahren.
Mit der Konzession wird der Flughafen Bern AG das Recht verliehen, einen Flughafen gewerbsmässig zu betreiben und dafür von den Benutzern Gebühren zu erheben. Die Flughafenbetreiberin ist anderseits verpflichtet, den Flughafen unter Vorbehalt der im Betriebsreglement festgelegten Einschränkungen für alle Luftfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, einen ordnungsgemässen, sicheren Betrieb zu gewährleisten und für die dafür erforderliche Infrastruktur zu sorgen.
Der eigentliche Betrieb des Flughafens wird im Betriebsreglement geregelt. Das BAZL hat das von der Flughafen Bern AG überarbeitete Betriebsreglement genehmigt. Dieses enthält Vorschriften über die Organisation des Flughafens, die Betriebszeiten, die An- und Abflugverfahren und die Benützung der Anlagen durch Passagiere, Luft- und Bodenfahrzeuge sowie sonstige Benützer. Das Reglement kann während der Dauer der Konzession jederzeit abgeändert werden.
Für Änderungen an der Infrastruktur ist in jedem Fall eine Plangenehmigung des UVEK erforderlich.
Betriebskonzession(pdf, 113kb)
Betriebsreglement(pdf, 123kb)
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Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon:
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation