Bern, Comunicato stampa, 19.03.2009

Bei der Einsatzgruppe TIGRIS des Bundesamtes für Polizei (fedpol) handelt es sich - entgegen des heute in der "Weltwoche" erschienen Artikels - nicht um eine geheime Einheit ohne politischen Auftrag. Die Einsatzgruppe (EG) handelt im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Verfahrens, einer Voruntersuchung oder eines Rechtshilfeverfahrens immer im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA), des Untersuchungsrichteramtes (URA) oder des Bundesamtes für Justiz (BJ).

Klar definierte Auftraggeber und Aufträge

Die Weltwoche schreibt: Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, eine Einsatzgruppe zu unterhalten.
Richtig ist: Die Einsätze der Einsatzgruppe Tigris basieren:

  • Für Zwangsmassnahmen bei gerichtspolizeilichen Verfahren in Bundeskompetenz, bei denen die Bundeskriminalpolizei als Gerichtspolizeiorgan tätig ist, auf der Bundesstrafprozessordnung (Art. 44ff BStP),
  • bei Rechtshilfeverfahren auf Aufträgen der Bundesanwaltschaft (BA) bzw. des Bundesamtes für Justiz (BJ) gestützt auf das Rechtshilfegesetz (IRSG) und bilaterale Polizeiabkommen und
  • im Rahmen der Polizeikooperation im Auftrag eines Kantons und dann unter der Einsatzleitung der kantonalen Polizeiorgane.

Die Weltwoche schreibt: Die EG Tigris ist eine permanente Einheit, in der nach Informationen der Weltwoche als Zielgrösse mehrere Dutzend Elite-Polizisten Dienst leisten sollen. Ohne klaren, politischen Auftrag, ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle.
Richtig ist: Im Rahmen der sogenannten Effizienzvorlage hat der Bund neue Kompetenzen bei der Verfolgung von Schwerstkriminalität erhalten. Dieser Auftrag bedingte zur Erfüllung der operativen Aufgaben neben dem Ausbau der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei auch die Schaffung der genannten Einsatzgruppe. Das Budget von Tigris ist im öffentlich zugänglichen Budget des Bundesamtes enthalten.

Die parlamentarische Kontrolle über Tigris wird wie die Kontrolle über das gesamte Bundesamt durch die Geschäftsprüfungskomissionen der Eidg. Räte wahrgenommen.

Die Weltwoche schreibt: Drei angefragte Polizeidirektoren und -kommandanten von grösseren Kantonen wussten nichts von der Sondereinheit des Bundes und fänden sie "höchst problematisch".
Richtig ist: TIGRIS wurde den Kommandanten der kantonalen Polizeien anlässlich der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) im September 2005 in Genf durch den Chef der Bundeskriminalpolizei präsentiert.

Die Weltwoche schreibt: Die BKP braucht eine Interventionseinheit wie die EG Tigris gar nicht. (...) Sie ist überflüssig und konkurrenziert nur die Kantonspolizeien.
Richtig ist: TIGRIS ist keine Konkurrenz zu den Einheiten der Kantone. Die Schaffung von TIGRIS wurde notwendig, als sich herausstellte, dass die kantonalen Polizeiressourcen nicht für alle Einsätze ausreichen, die im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungsverfahren des Bundes durchgeführt werden. Die Einsätze von TIGRIS werden immer mit den jeweils zuständigen Polizeibehörden der Kantone koordiniert.

Die Weltwoche schreibt: Sie masst sich - ohne entsprechenden politischen Auftrag - Kompetenzen an, weitet ihre Aufgabengebiete stetig aus und schafft so vollendete Tatsachen.
Richtig ist: Fedpol bzw. die Bundeskriminalpolizei verfügt als gerichtspolizeiliches Organ des Bundes über den gesetzlichen und somit auch über den politischen Auftrag zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität. Die Tätigkeit der Einsatzgruppe TIGRIS bewegt sich in diesem klar abgesteckten Rahmen.

Klare Rechtsgrundlagen

Die Weltwoche schreibt: Dabei bewegen sich die Tiger auf staatsrechtlich heiklem Terrain. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, eine Einsatzgruppe zu unterhalten.
Richtig ist: Zwar verfügt der Bund über keinen allgemeinen Gefahrenabwehrauftrag, die Tätigkeiten von fedpol allgemein und jene von TIGRIS insbesondere bewegen sich jedoch innerhalb der ihnen übertragenen spezifischen polizeilichen Zuständigkeiten. Die Einsätze der Einsatzgruppe TIGRIS basieren bei eigenen Verfahren in Bundeskompetenz auf Bundesstrafprozessordnung, bei Rechtshilfeverfahren auf Aufträgen der Bundesanwaltschaft respektive des Bundesamtes für Justiz, welche sich wiederum auf das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen abstützen, und im Rahmen der Polizeikooperation auf Anfrage eines Kantones und stützen sich jeweils auf ein kantonales Polizeigesetz oder eine kantonale Strafprozessordnung. Die Aufträge von Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Justiz und den Kantonen sind inhaltlich dem kriminalpolizeilichen Auftrag bzw. dem Rechtshilfebereich zuzuordnen. Die Erfüllung dieser Aufträge kann in Fällen erhöhter Gefährdung (z.B. die Festnahme gefährlicher, bewaffneter Verdächtiger) die Erstellung eines entsprechenden Sicherheitsdispositives erfordern. Dies dient auch dazu, den bestmöglichen Schutz für die anderen im Einsatz stehenden Polizeibeamten zu garantieren, um deren Risiko zu minimieren. In diesem Fällen wird die Auftragserledigung immer in Zusammenarbeit und Absprache mit dem jeweils zuständigen Kanton vorgenommen.

Standardbewaffnung

Die Weltwoche schreibt: Sie trainieren ihre Einsätze mit Laserwaffen in einer Hightech-Schiessanlage, wie sie in der Schweiz einmalig ist.
Richtig ist: Die Einsätze wie auch die sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung aller fedpol-Mitarbeitenden werden in einem interaktiven Schiesskino trainiert. Solche Trainingsmöglichkeiten gibt es in der Schweiz auch bei anderen Polizeikorps (z.B. Fribourg, Zug). Fedpol hat dieses Schiesskino beschafft, unter anderem um Wegzeit und Kosten von Trainings auf einem externen Schiessplatz einzusparen und einen aufgabenbezogen notwendigen hohen Ausbildungsstandard zu garantieren. Zudem leitet fedpol die interdepartementale Arbeitsgruppe für die Koordination der Ausbildung von Polizeiorganen des Bundes sowie für die Einsatztauglichkeit von Zwangsmitteln für den polizeilichen Einsatz (Art. 13 und 32 der Zwangsanwendungsverordnung ZAV). Um diese Funktion als Fachinstitution entsprechend wahrnehmen zu können, muss sich fedpol permanent auf dem neuesten Wissensstand in diesem Gebiet halten.

Ressourcen der Einsatzgruppe TIGRIS

Die Weltwoche schreibt: In Europa verfügen nur wenige Korps über eine solche Hightech-Anlage.
Richtig ist: Verschiedene Korps in der Schweiz und in Europa verfügen über eine interaktive Schiessanlage. Diese wird für die sicherheitspolizeiliche Ausbildung aller bewaffneten MitarbeiterInnen von fedpol verwendet und nicht nur für die Einsatzgruppe TIGRIS.

Die Weltwoche schreibt: Die Tiger kosten jedes Jahr mehrere Millionen Franken - aber die BKP hat es bis heute unterlassen, die Öffentlichkeit und die Politik über ihre Sondereinheit zu informieren.
Richtig ist: Die Kosten sind im ordentlichen Budget von fedpol einsehbar und transparent.

Die Weltwoche schreibt: Um ihre Einsätze angemessen zu trainieren, haben die Tiger ihren Stützpunkt auf dem Gelände der Militäranlagen Worblaufen im Kanton Bern bei der Militärpolizei. Allein der Ausbau, so hört man, kostete an die 4 Millionen Franken.
Richtig ist: Fedpol ist Mieterin von Räumlichkeiten, welche dem Amt durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zu Verfügung gestellt werden. Aufgrund eines Entscheides des BBL, den bisherigen Standort der Einsatzgruppe aufzugeben, hat das BBL fedpol einen neuen Standort auf dem Gelände der armasuisse in Worblaufen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieses Standortes durch fedpol setzte diverse Ausbau- und Umbauarbeiten voraus, welche durch BBL und armasuisse finanziert worden sind. Diese Investitionen bewegen sich im Rahmen von CHF 2.9 Mio. Der Standort in Worblaufen steht nicht nur der Einsatzgruppe zur Verfügung, sondern dient dem ganzen Bundesamt als Ausbildungsstätte für die sicherheitspolizeiliche Ausbildung.

Die Weltwoche schreibt: Laut fedpol besteht sie derzeit noch aus 14 Personen. Nach Informationen der Weltwoche soll sie auf mehrere Dutzend Polizisten ausgebaut werden.
Richtig ist: Heute umfasst die Einheit 14 Mitarbeitende. Es ist kein Ausbau geplant, sofern nicht neue Aufgaben übernommen werden müssen.

Vorwürfe "Dunkelkammer"

Die Weltwoche schreibt: Die BKP unter ihrem Chef Kurt Blöchlinger hat Elemente einer Busipo durch die Hintertüre eingeführt.
Richtig ist: Die Einsatzgruppe hat nichts mit einer Busipo zu tun, sondern wurde als Element von fedpol bei erhöhter Gefährdung geschaffen zur Unterstützung von Einsätzen im Rahmen von gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren des Bundes  oder bei Amts- und Rechtshilfe zugunsten des Auslandes oder im Rahmen der Polizeikooperation mit den Kantonen. Von einem Element der Busipo kann in keinem Fall gesprochen werden.

Die Weltwoche schreibt: Die EG TIGRIS wird seit fünf Jahren von der Bundeskriminalpolizei still und heimlich aufgebaut und hochgerüstet.
Richtig ist: Der Aus- und Aufbau erfolgte aufgrund der sich laufend ändernden Auftrags- und Sicherheitslagen und musste somit ständig angepasst werden. Der Aus- und Aufbau erfolgte stets transparent. Der personelle Ausbau hielt sich im engen Rahmen, heute umfasst die Einheit 14 Mitarbeitende. Alle Anschaffungen werden im Rahmen der Beschaffungsplanung des Amtes budgetiert, beantragt und durch das für Ressourcen zuständige Direktionsmitglied bewilligt.

Aufsicht und parlamentarische Kontrolle

Die Weltwoche schreibt: Einfach gesagt: Um die äussere Sicherheit hat sich der Bund zu sorgen, um die innere Sicherheit die Kantone.
Richtig ist: Allein der Begriff der inneren Sicherheit als Abgrenzungskriterium zwischen Bundes- und kantonaler Kompetenz im Polizeibereich ist ungenau. Im Bereich des Polizeirechts bestehen parallele Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. Der Bund verfügt im Bereich der Schwerstkriminalität (Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Staatsschutz) über eigene Strafverfolgungskompetenzen.

Die Weltwoche schreibt: Sie bildeten einen abgeschotteten Machtzirkel, der sich gegen jede Kritik taub stellte. Sie wollten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei zu einem FBI im Miniformat ausbauen, das sich um die ganz grossen Fische kümmert.
Richtig ist: Fedpol unterliegt wie jedes Bundesamt der departementalen Aufsicht gemäss Art. 38 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG). Zudem üben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung (BV) und Artikel 26 des Parlamentsgesetzes (ParlG) im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und der anderen Träger von Aufgaben des Bundes.


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Ultima modifica 19.07.2023

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