Bern, Press releases, 13.07.2011

Zwischen den Delegationen der Schweiz und der EU hat am 12. Juli 2011 in Zürich eine zweite Verhandlungsrunde zu einem Abkommen über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich stattgefunden. Die angestrebte Zusammenarbeit soll auf beiden Seiten die Effizienz bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Bestimmungen verbessern, dies insbesondere dank der Möglichkeit, zwischen Wettbewerbsbehörden vertrauliche Informationen auszutauschen.

Nach einer ersten Runde im vergangenen März und auf der Grundlage der seither getätigten Folgearbeiten erlaubte die zweite Runde den Delegationen die Diskussion verschiedener Abkommenselemente, namentlich des Austauschs vertraulicher Informationen zwischen Wettbewerbsbehörden sowie der Verfahrenskoordination. Die Gespräche fanden in einer konstruktiven Atmosphäre statt und behandelten insbesondere die Bedingungen, denen der Informationsaustausch unterliegen soll.

Die angestrebte Zusammenarbeit soll dazu beitragen, Doppelspurigkeiten in den Anstrengungen zu vermeiden und die Tätigkeit der jeweiligen Wettbewerbsbehörden zu stärken, um damit eine effizientere Bekämpfung grenzüberschreitender Wettbewerbsbeschränkungen zu ermöglichen. Mit diesem Abkommen werden die Schweiz und die Europäische Union ein Kooperationsinstrument erhalten, das der bestehenden Verflechtung ihrer Wirtschaft entspricht.


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Integrationsbüro EDA/EVD, Tilman Renz, Tel.: +41 31 322 26 40


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Last update 19.07.2023

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