Öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz

Die öffentliche Entwicklungshilfe (Aide publique au développement, APD) der Schweiz umfasst alle Beiträge des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, die dazu bestimmt sind, die Empfängerländer in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. Sie wird gemäss internationalen Richtlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfasst.

APD der Schweiz 2021

Im Jahr 2021 wendete die Schweiz 3’576 Millionen Franken für die öffentliche Entwicklungshilfe auf. Das sind 230 Millionen mehr als 2020. Der Anteil der Schweizer APD am Bruttonationaleinkommen (BNE) betrug 0,50% (2020: 0,49%).

Das Parlament bewilligte zwei Nachtragskredite, den ersten für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zur Abfederung der Gesundheitskrise (226 Mio. CHF) und den zweiten für die humanitäre Unterstützung der afghanischen Bevölkerung (23 Mio. CHF). Darüber hinaus spendete die Schweiz überschüssige Covid-19-Impfstoffe sowie medizinische Hilfsgüter an Entwicklungsländer (Spenden, die mit 45 Mio. CHF der APD angerechnet werden können). Die Ausgaben für diese zusätzlichen Massnahmen entsprachen 0,04% des BNE. 

Entwicklung und Zusammensetzung der APD der Schweiz

    

Entwicklung der APD-Quote der Schweiz nach Departementen und Ämtern

    

Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz wird hauptsächlich durch die DEZA und den Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des SECO umgesetzt. Diese beiden Organe sind mit der Durchführung des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas betraut. Die Ausgaben der DEZA und des SECO machten rund 80% aller APD-anrechenbaren Ausgaben im Jahr 2021 aus.

Entsprechend der Berechnungspraxis des DAC berücksichtigt die Schweiz in ihrer APD auch gewisse Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Entwicklungsländern während der ersten zwölf Monate ihres Aufenthalts in der Schweiz. Diese beinhalten die Pauschalen, welche das Staatssekretariat für Migration an die Kantone entrichtet (98 Mio. CHF), die Beschäftigungsprogramme und die Kosten der Bundesasylzentren (205 Mio. CHF), die Kosten für die Rechtsvertretung während der Verfahren (24 Mio. CHF), jene für Dolmetscherinnen und Dolmetscher (8 Mio. CHF) sowie die Kosten der Kantone für schulpflichtige Kinder von Asylsuchenden (2 Mio. CHF). Diese Ausgaben machten 2021 9% der gesamten APD der Schweiz aus.

An der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz beteiligen sich neben der DEZA und dem SECO auch andere Bundesstellen, darunter die Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA und das Bundesamt für Umwelt.

Die Beiträge der Kantone und der Gemeinden an die APD stellen einen konstanten Anteil von 2% dar.