Hintergrund
Trotz Fortschritten bei der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten besteht weiterhin Handlungsbedarf; etwa in den Bereichen einer umfassenden und altersgerechten Sexualaufklärung in und ausserhalb von Schulen, Zugang zu Verhütungsmitteln, Diagnose und Behandlung von sexuell übertragbaren Infektionen – einschliesslich HIV/Aids –, Verhinderung von unsachgemäss ausgeführten Schwangerschaftsabbrüchen und Senkung von sexueller und geschlechterbasierter Gewalt. Die Kinder- und Müttersterblichkeit konnte zwar weltweit massiv gesenkt werden. Dennoch sterben täglich rund 830 Frauen an Ursachen im Zusammenhang mit der Mutter-Kind-Gesundheit. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf, vor allem in Ländern niedrigen Einkommens.
Die sexuelle und reproduktive Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Menschen. Die UNO-Weltbevölkerungskonferenz von 1994 in Kairo gilt diesbezüglich als Meilenstein. Der an der Konferenz verhandelte und unterschriebene Aktionsplan hat zu einem Paradigmenwechsel geführt, weg von der klassischen Bevölkerungspolitik mit demographischen Zielen hin zur Selbstbestimmung der Menschen – insbesondere Frauen – über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit. Der Aktionsplan wurde von 179 Staaten unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Die Grundzüge des Aktionsplans behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch wenn dieser 2014 aktualisiert wurde.
Der Kairo-Aktionsplan beinhaltet unterschiedliche Bereiche wie Geschlechtergleichstellung, Bildung und Gesundheit. Er verdeutlicht die Wichtigkeit eines umfassenden Ansatzes, um sexuelle und reproduktive Gesundheit zu erreichen. Der Aktionsplan hat massgeblich zur Definition der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 beigetragen.