Die DEZA lädt alle vier Jahre, zeitlich abgestimmt auf die IZA-Strategie des Bundes, Schweizer NGO öffentlich ein, sich gemäss einem festgelegten, auf der DEZA Website publizierten Verfahren um Kernbeiträge zu bewerben.
Kernbeiträge und Zulassungsverfahren
Die DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO sind der Referenzrahmen für das Engagement der DEZA mit Schweizer NGO und legen die Grundlage für einen wirksamen und effizienten Mitteleinsatz zugunsten der Ärmsten und Notleidenden in Entwicklungsländern und Krisengebieten. Die Richtlinien definieren das Vergabesystem für Kernbeiträge. Diese werden in einem transparenten und kompetitiven Prozess vergeben.
Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO (PDF, 23 Seiten, 328.2 kB, Deutsch)
Evaluationsbericht NGO Zertifizierungen (PDF, 61 Seiten, 1.1 MB, Englisch)
Kernbeitragsempfänger ab 2023 (PDF, 3 Seiten, 250.2 kB, Deutsch)
Kernbeiträge können an vier Kategorien von NGO vergeben werden:
- Grosse Schweizer NGO
- Schweizer NGO-Dachorganisationen
- Kantonale Föderationen und
- Schweizer NGO-Allianzen
Übersicht Kategorien (PDF, 1 Seite, 170.9 kB, Deutsch)
Eine NGO kann einen Kernbeitrag nur in einer Kategorie beantragen. Grosse Schweizer NGO können Kernbeiträge direkt beantragen. Kleine NGO können als Mitglieder von Dachorganisationen, kantonalen Föderationen oder Allianzen Kernbeiträge erhalten.
Zulassungsverfahren und Bewerbungsprozess 2025-2028
Die DEZA-Richtlinien beschreiben die Zulassungsbedingungen, den Bewerbungs- und Genehmigungsprozess für Kernbeiträge.
Die Vergabe von Kernbeiträgen an Schweizer NGOs erfolgt in drei Phasen.
Phase 1: Ausschreibung und Zulassungsprüfung (abgeschlossen)
FAQ Kernbeiträge Phase 1 (PDF, 3 Seiten, 411.9 kB, Französisch)
Phase 2: Bewerbung für Kernbeiträge und Beurteilung (Juni 2023 – Januar 2024)
Schweizer NGOs, die von der DEZA eine Bestätigung ihrer Zulassung erhalten haben, können einen Antrag auf einen Kernbeitrag stellen. Die Anträge müssen in dem von der DEZA vorgegebenen Standardformat eingereicht werden.
Die Übermittlung der Dokumente erfolgt über dieselbe Plattform, die für die Phase 1 verwendet wurde.
Phase 3: Genehmigung und Zuteilung der finanziellen Mittel (Sommer – Herbst 2024)
Der für das jeweilige Programm gewährte Betrag hängt von der Qualität des Antrags, vom verfügbaren Gesamtbudget der DEZA für Kernbeiträge und von der Anzahl Empfänger ab.