Für das Entstehen inklusiver Gesellschaften ist es unerlässlich, niemanden zurückzulassen

Männer stehen vor einer Wand mit Post-it Zetteln
Beitrag zum Demokratisierungsprozess in Kirgisistan. © DEZA

Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung fordert mit Blick auf die Inklusion starke Institutionen und partizipative Prozesse, namentlich den Zugang zu Informationen, eine inklusive Entscheidungsfindung und die Teilhabe an globalen Lenkungsmechanismen. Der Ansatz 16+ berücksichtigt auch Aspekte im Zusammenhang mit der Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Integration im weitesten Sinne. Er fokussiert auf Massnahmen in den Bereichen Migration, Armut und Stadtentwicklung, auf das Weltbürgertum (Global Citizenship), eine verstärkte Frauenförderung sowie globale Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen und ein gerechtes Handelssystem.

Die Schweiz fördert inklusive Gesellschaften in Ländern und Regionen wie Ägypten, Grosse Seen oder Nepal, und stellt dabei sicher, dass ihre kontextspezifischen Aktivitäten und Instrumente aufeinander abgestimmt sind, dass der Zivilgesellschaft genügend Freiraum eingeräumt wird und dass deren Teilhabe an der Entscheidungsfindung gestärkt wird. Mit ihren Aktivitäten leistet die Schweiz ausserdem einen Beitrag zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, vor allem im Zusammenhang mit Integration und Geschlechtergleichstellung.

Politikkohärenz fördern und niemanden zurücklassen, «Leave no one behind»

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Debatte über die politische, soziale und wirtschaftliche Inklusion. Auf internationaler Ebene engagiert sie sich für die Bekämpfung von Ungleichheiten durch einen inklusiven Ansatz, der niemanden zurücklässt (leave no one behind). Auf nationaler Ebene legt sie den Schwerpunkt auf rechenschaftspflichtige Institutionen, partizipative Entscheidungsprozesse und die Beteiligung aller an der globalen Gouvernanz. Darüber hinaus beschäftigt sich die Schweiz mit den Wechselwirkungen und Interdependenzen zwischen den verschiedenen Interventionsbereichen, um Lernprozesse zu unterstützen und Synergien besser zu nutzen. 2019 verabschiedete die Schweiz das Leitdokument «Niemanden zurücklassen», das diesen Grundsatz bei der Reduktion von Armut und Ungleichheiten mit einem integrierten und einem zielgerichteten Ansatz ins Zentrum stellt.

Der Zivilgesellschaft genügend Freiraum einräumen und ihre Teilhabe an der Entscheidungsfindung stärken

Bei der Förderung von friedlichen, gerechten und inklusiven Gesellschaften kommt der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle zu. Zahlreiche Aktivitäten der Schweiz betreffen die inklusive Teilhabe der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen beziehungsweise den zivilgesellschaftlichen Raum in den Partnerländern im Allgemeinen. Die Schweiz anerkennt, würdigt und unterstützt das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Umsetzung des New Deal der OECD und des Ziels 16 der Agenda 2030. Im politischen Dialog muss die Zivilgesellschaft sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene stärker involviert werden.

Angesichts der wachsenden Herausforderungen beim zivilgesellschaftlichen Raum, der in etlichen Ländern immer stärker eingeschränkt wird, engagiert sich die Schweiz auch in Zukunft mit einem auf Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ausgerichteten Ansatz. Gemeinsam mit ihren Partnerländern und -organisationen erarbeitet die Schweiz geeignete Strategien, um dem Problem des schrumpfenden Raumes der Zivilgesellschaft entgegenzuwirken, namentlich mit Blick auf gewisse Entwicklungen auf internationaler Ebene. Mehrere Lerngruppen zu diesem Phänomen ermöglichen den Erfahrungsaustausch und das Lernen mit dem Ziel, die eigenen Aktivitäten zu verbessern.

Diskriminierung bekämpfen und Geschlechtergleichstellung fördern

Die Schweiz verfolgt einen kontextspezifischen, rechtsbasierten Ansatz sowie einen Menschenrechtsansatz ohne Diskriminierung, auch gegenüber Frauen und Mädchen. Konflikte und Fragilität haben eine ausgeprägte Genderdimension, weil die Rollen, Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Frauen und Männern unterschiedlich sind. Einerseits sind Frauen und Mädchen in Konfliktsituationen besonders von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Andererseits bieten sich den Frauen in Konflikten auch Chancen für eine stärkere Teilhabe, indem sie als wichtige Akteurinnen bei der nationalen und lokalen Gouvernanz, der Konflikttransformation und der Friedenskonsolidierung mitwirken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu verstehen, welchen Einfluss Konflikte auf Genderfragen, die Rollenverteilung, den Zugang zu Ressourcen sowie die wirtschaftliche und politische Teilhabe von Frauen haben. Gleichzeitig macht sich die Schweiz für die Wahrnehmung der Rechte bezüglich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität stark. Alle Aktivitäten der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit werden einer genderbasierten Relevanzprüfung unterzogen.

Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz aktiv an den führenden internationalen Mechanismen der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW) und des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW). Der CEDAW hat eine Allgemeine Empfehlung Nr. 30 zu Frauen in der Konfliktprävention, in Konflikt- und Postkonfliktsituationen veröffentlicht. In dieser Empfehlung verankert der Ausschuss die Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Rechte der Frau in konfliktbetroffenen Kontexten zu wahren. Die Schweiz engagiert sich schliesslich für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Themenbereich «Frauen, Frieden und Sicherheit». In diesem Zusammenhang hat sie einen Nationalen Aktionsplan (NAP) verabschiedet.