Aus einer gemeinsamen Erklärung der kolumbianischen Regierung und der FARC geht hervor, dass das unterzeichnete Schlussabkommen zur Beendigung des Konflikts und zum Aufbau eines dauerhaften und nachhaltigen Friedens unmittelbar nach seiner Unterzeichnung dem Schweizerischen Bundesrat zur Aufbewahrung übergeben werden soll. Mit der Aufbewahrung des Abkommens durch den Schweizerischen Bundesrat wollen die Parteien seiner Bedeutung als besondere Vereinbarung im Rahmen der Genfer Konventionen Rechnung tragen.
Das EDA begrüsst die im Friedensprozess erreichten Schritte wie auch die Erklärung der Verhandlungsparteien. Seit 2001 leistet die Schweiz ein umfassendes Engagement zur Förderung des Friedens in Kolumbien und unterstützt den laufenden Friedensprozess in verschiedenen Bereichen.
Kolumbien ist eines der wenigen Länder, in denen die Schweiz mit drei Kooperationsprogrammen tätig ist, mit einem Programm für Frieden und Menschenrechte, mit der Humanitären Hilfe und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Sie stellt technische Expertise für den Verhandlungsprozess zur Verfügung, unterstützt die Vorbereitungen zur Umsetzung des künftigen Friedensabkommens und lindert die Folgen des Konfliktes in den besonders von der Gewalt betroffenen Regionen. Ausserdem fördert die Schweiz gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen lokale Dialoge, begleitet Versöhnungsprozesse und trägt durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Bewältigung von strukturellen Problemen in Kolumbien bei.
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