Im politischen System der Schweiz geniesst die Handlungsfreiheit einen hohen Stellenwert. Der Föderalismus und die direkte Demokratie sind Ausdruck davon. Bern dient als Hauptstadt der Schweiz, ist aber de jure nur Bundesstadt.
Politisches System – Fakten und Zahlen
- Über Jahrhunderte entwickelte sich ein Geflecht verschiedener Bündnisse zu einem Staatenbund und später zum heutigen Bundesstaat. Die Landesgrenzen der Schweiz wurden 1815 festgelegt und international anerkannt.
- Das politische System gründet auf der Bundesverfassung von 1848. Seither haben die Kompetenzen des Bundes, die Volksrechte und die politische Vielfalt zugenommen.
- Die Schweiz hat keine Hauptstadt im üblichen Sinne (de jure). Mit der Wahl der Stadt Bern zum Bundessitz wurde diese zur Bundesstadt, die «de facto» die Rolle einer Hauptstadt erfüllt.
- In der Schweiz gibt es drei politische Ebenen: Der Bund, die 26 Kantone und 2’172 Gemeinden teilen sich die Macht.
- Die Schweizer Landesregierung (Bundesrat) ist ein Kollegium von 7 vom Parlament gewählten Mitgliedern, die den jeweils stärksten Parteien entstammen. Diese Bundesrätinnen und Bundesräte einigen sich untereinander und leiten so die Geschicke des Landes, weshalb man diese Regierungsform Konkordanzdemokratie nennt.
- Das Schweizer Parlament (Bundesversammlung) zählt 246 vom Volk gewählte Abgeordnete. Es setzt sich aus zwei Kammern zusammen: dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern und dem Ständerat mit 46 Mitgliedern.
- Im Schweizer Parlament sind 11 Parteien vertreten. Die Parteien mit dem höchsten Wähleranteil sind auch im Bundesrat vertreten.
Rund 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, ca. 63% der Gesamtbevölkerung, sind auf eidgenössischer Ebene wahlberechtigt. - In kaum einem anderen Land hat das Volk so viele Mitbestimmungsrechte wie in der Schweiz. Drei- bis viermal pro Jahr finden Volksabstimmungen statt, bei denen das Stimmvolk über Sachvorlagen bestimmen kann. Volksvertreter werden alle vier Jahre gewählt.
- In zwei Kantonen (Appenzell-Innerrhoden und Glarus) werden kantonale Abstimmungen und Wahlen noch mit Handerheben auf dem Platz des Hauptortes durchgeführt: Diese Form der demokratischen Mitbestimmung nennt sich «Landsgemeinde».