Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Das Containershiff "Graciosa" auf dem Rhein
Containerschiff auf dem Rhein in Basel © Norbert Aepli - CC BY 2.5

Die Schweiz ist Mitglied der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Dies berechtigt sie zur Mitarbeit an europäischen Regelungen und zur freien Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen.

Die ZKR und ihre Aufgaben

Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) sind die Niederlande, Belgien, Deutschland, Frankreich und die Schweiz. Die Beschlüsse der ZKR müssen einstimmig gefasst werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Vetorecht und übernimmt im Turnus für zwei Jahre das Präsidium: die Schweiz letztmals 2006/07 und erneut 2016/2017.

Der Sitz der Organisation ist in Strassburg. Zweimal jährlich finden Plenarsitzungen im «Palais du Rhin» statt. Dazu kommen etwa 50 Sitzungen der 10 Ausschüsse der ZKR und ihrer Arbeitsgruppen. Das ständige Sekretariat der ZKR beschäftigt rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Hauptaufgaben der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt sind:

  • Wahrung der Schifffahrtsfreiheit auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen
  • Überwachung einheitlicher technischer Vorschriften (Rheinregime)

Die Schweiz und die ZKR

Die Schweiz ist seit 1920 Mitglied der ZKR. Ihre ständige Delegation besteht aus sechs Mitgliedern: dem Delegationschef und fünf Kommissaren. Der Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts leitet die Schweizer Delegation bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.

Die Mitgliedschaft bei der ZKR und die Stärkung der Kommission sind für die Schweiz wichtig

  • Die Schweiz kann bei der Ausarbeitung europäischer Regelungen für die Rheinschifffahrt gleichberechtigt mitwirken.
  • Schweizer Schiffe geniessen auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen die vollen Verkehrsrechte, das heisst freie Schifffahrt und keine Abgaben. Dies dank der «Mannheimer Akte», dem ältesten völkerrechtlichen Abkommen, dem die Schweiz beigetreten ist.

Schwerpunkte der aktuellen Tätigkeit der ZKR

  • Laufende Anpassung der technischen Vorschriften für die Rheinschifffahrt an die neusten Gegebenheiten;
  • Intensivere Zusammenarbeit zwischen ZKR und EU in der Binnenschifffahrt
  • Vereinheitlichung des Transportrechts für die Binnenschifffahrt in Europa. Seit dem Fall der Berliner Mauer (1989) und der Verbindung zwischen Rhein und Donau (1992) wird die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern immer wichtiger
  • Im Bereich Umweltschutz steht die Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt im Vordergrund. Das Übereinkommen stellt Regeln für die Abfallentsorgung und deren Finanzierung auf