Die Schweiz verurteilt die schweren Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte durch die Mitglieder des IS aufs Schärfste. Die gegen die Zivilbevölkerung begangenen Übergriffe sind inakzeptabel. Die Schweiz ruft in Erinnerung, dass ausgedehnte oder systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden können.
Die Schweiz verurteilt auch grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen, die insbesondere gegen Frauen angewendet werden. Alle Konfliktparteien müssen das humanitäre Völkerrecht achten und die Zivilbevölkerung schonen.
Die humanitäre Lage in Syrien und Irak ist dramatisch. Die Schweiz hat darauf reagiert, indem sie den Opfern materielle Hilfe anbietet.
Budget der humanitären Hilfe der Schweiz:
• Syrien-Krise: Seit März 2011 105 Millionen Franken, davon mehr als die Hälfte für die Hilfe in Syrien
• Irak-Krise: Seit 2013 14 Millionen Franken, 3.7 Millionen Franken davon im Juni 2014 plus 50 Tonnen humanitäre Winterhilfe Ende September.
• 8 Experten des Korps für Humanitäre Hilfe im Einsatz vor Ort zur Unterstützung der UNO-Organisationen (3 davon im Irak, 2 in Syrien, 2 in Libanon und 1 in der Türkei).
Die Schweiz wird weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten humanitäre Unterstützung für die Bevölkerung der betroffenen Regionen leisten. Angesichts der Vielzahl von humanitären Krisen im Jahr 2014 (Syrien, Irak, Südsudan, Zentralafrikanische Republik, Ebola-Epidemie, Gaza-Krieg und Ukraine-Konflikt) klärt das EDA derzeit den Bedarf ab.
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