Die Direktorin der Direktion für Völkerrecht, Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, hat am 15. Januar 2020 in Bern ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz, Turkmenistan und UNDP unterzeichnet. Die Restitutionsgelder dienen der Teilfinanzierung eines UNDP-Projektes und werden für die Beschaffung von Medikamenten zur Tuberkulosebekämpfung eingesetzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Turkmenistan und UNDP im Rahmen des Projektes hat zum Ziel, eine effiziente und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung im Land zu gewährleisten, sodass auch die ärmste Bevölkerungsschicht Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung hat.
Die gewählte Restitutionslösung steht im Einklang mit den Zielen der Strategie der Schweiz zur Sperrung, Einziehung und Rückführung von Potentatengeldern («Asset Recovery»). Die Rückführung der Gelder kommt der Bevölkerung im Land zugute und stützt sich auf die Prinzipien der Transparenz und Rechenschaftspflicht. Zudem leistet die Restitution einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.
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