Informationen zur Bestellung eines Schweizer Strafregisterauszugs vom Ausland aus finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz (BJ).
Bundesamt für Justiz: Strafregisterauszug
Wenn eine ausländische Behörde einen Strafregisterauszug in Papierform verlangt, ist in vielen Fällen eine Beglaubigung/Apostille durch die Bundeskanzlei erforderlich. Wenn Sie die Beglaubigung/Apostille bereits bei der Bestellung Ihres Strafregisterauszugs beantragen, wird sie direkt vom Bundesamt für Justiz eingeholt. Anderenfalls müssen Sie sie selbst bei der Bundeskanzlei beantragen.
Bei Bedarf kann der von der Bundeskanzlei beglaubigte Strafregisterauszug zusätzlich von der ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des Bestimmungslands in der Schweiz oder von der Schweizer Vertretung im Bestimmungsland beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden.