Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Bearbeitung von Personendaten im EDA vorzubereiten, damit das EDA die für die Bereitstellung seiner Auslanddienstleistungen (konsularische Dienstleistungen, konsularischer Schutz) erforderlichen Personendaten von Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie von Schweizerinnen und Schweizern, die sich im Ausland aufhalten, bearbeiten kann.
Um die Daten verarbeiten zu können, die das EDA zur Erfüllung aller seiner Aufgaben benötigt, musste der Gesetzestext vollständig revidiert werden. Dabei wurde auch den im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vorgebrachten Anliegen Rechnung getragen.
Mit dieser Totalrevision wird jedoch keine Veränderung der Tätigkeiten des EDA angestrebt. Ziel ist es, über ein modernes Rechtsinstrument zu verfügen, das es erlaubt, den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und allfällige weitere Gesetzesänderungen soweit wie möglich zu vereinfachen.
Botschaft (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 823kb)
Ergebnisbericht der Vernehmlassung (Verbindlich ist die Version, welche auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht wird)(pdf, 658kb)
Gesetzesentwurf (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 445kb)
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 462 31 53
kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten