Im Rahmen des Berliner Prozesses zu Libyen engagiert sich die Schweiz für die Schaffung günstiger Bedingungen für einen dauerhaften Frieden in diesem nordafrikanischen Land. Als Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte fördern soll, setzt die Schweiz auf ihre Tradition der guten Dienste und ihre Erfahrung in Friedensprozessen.
Bundesrat Ignazio Cassis erinnerte an der heutigen Konferenz daran, wie wichtig es ist, den politischen Transitionsprozess voranzubringen. Dieser zielt darauf ab, die Stabilität in Libyen und in der Region wiederherzustellen, insbesondere durch die für Dezember 2021 geplanten Wahlen und die Beendigung der ausländischen Einmischung in Libyen. «Es ist wichtig, dass die Wahlen in einem Umfeld stattfinden, das es den Libyerinnen und Libyern ermöglicht, ihr Wahlrecht in Sicherheit auszuüben. In den kommenden entscheidenden Wochen wird Libyen mehr denn je unsere geschlossene Unterstützung benötigen, um auf diesem schwierigen Weg voranzukommen», betonte der Vorsteher des EDA in seiner Rede. Die Konferenzteilnehmenden sprachen sich zudem für freie, inklusive und transparente Wahlen aus, wie dies der Fahrplan des politischen Prozesses vorsieht, den die libyschen Akteure am 16. November 2020 genehmigt haben.
Aufruf zum Abzug aller ausländischen Kämpfer
Eine weitere Priorität der Konferenz war der Abzug der ausländischen Streitkräfte, Kämpfer und Söldner gemäss dem im Oktober 2020 in Genf von der gemeinsamen Militärkommission für Libyen vereinbarten Aktionsplan und den Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats. Schliesslich riefen die Konferenzteilnehmer die Bedeutung der Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens vom 23. Oktober 2020 und einer gerechten Verteilung der Ressourcen des Landes in Erinnerung.
Schweiz als Gaststaat massgeblich beteiligt
Seit Februar 2020 beherbergte die Schweiz als Gaststaat acht Treffen zu den drei Teilbereichen des UNO-Friedensprozesses (politische, militärische und wirtschaftliche Dimension). Dabei wurden drei wichtige Fortschritte für Libyen erzielt: die Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens zwischen den beiden Konfliktparteien am 23. Oktober 2020 in Genf, die Wahl einer neuen Übergangsregierung am 5. Februar 2021 im Kanton Waadt und die Einigung auf einen Aktionsplan für den Rückzug ausländischer Kämpfer am 8. Oktober 2021 in Genf.
Die Schweiz richtet sich bei ihren Anstrengungen für Libyen nach der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 und der MENA-Strategie 2021–2024 des Bundesrates. Die Schweiz setzt sich für die Beilegung des Konflikts, die Stärkung der Menschenrechte, die Verminderung von Zwangsmigration und den Schutz von Menschen in Not ein.
Weiterführende Informationen
Aussenpolitische Strategie 2020-2023
MENA-Strategie 2021-2024
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