Gültig am:
Publiziert am: 26.09.2023

Das Kapitel grundsätzliche Einschätzung ist ergänzt worden (Überschwemmungen im September 2023). Weiterhin gültig: von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise Libyen

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Schweizer Botschaft in Tripolis ist seit dem 31. Juli 2014 geschlossen. Die in Libyen wohnhaften Schweizer Staatangehörigen werden durch die Schweizer Botschaft in Tunis betreut.
Schweizer Botschaft Tunis:
Tel. +216 71 191 997
EDA-Helpline:
Tel. +41 800 24-7-365

Die Schweiz hat nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit mehr, in Notfällen Dienstleistungen oder sonstige Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige in Libyen zu erbringen.

Die Lage im Land ist unübersichtlich und die Sicherheitslage ist nicht gewährleistet. In grossen Teilen des Landes herrschen bewaffnete Milizen oder sonstige bewaffnete Kräfte. Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Akteuren. Das Risiko von Schiessereien oder sogar Artilleriebeschuss ist hoch. Davon ist insbesondere Tripolis betroffen. Auch Minen und andere Sprengkörper werden eingesetzt.

Im ganzen Land besteht ein hohes Entführungsrisiko für libysche und ausländische Staatsangehörige. Beispiele von Entführungen:

  • im Februar 2023 sechs ägyptische Staatsangehörige in der Stadt Zawiya
  • im Mai 2022 zwei ägyptische Staatsangehörige, zwischen Sirte und Al-Marj
  • im Oktober 2021 zwei Mitarbeitende einer Erdölfirma in Tripolis
  • im Juni 2021 ein lokaler Hilfswerkmitarbeiter in Ajdabiya und zwei ausländische Arbeiter in Benghazi
  • im Dezember 2020 ein Arzt in Tripolis
  • im September 2020 in Tripolis sieben indische Staatsangehörige

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Am 10. und 11. September 2023 forderten Überschwemmungen im Osten des Landes mehrere Tausend Tote und Verletzte und verursachten grosse Schäden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tunis

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.