Antrag auf Vollmitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen

Medienmitteilung, 18.04.2024

Der Antrag Palästinas auf eine UNO-Vollmitgliedschaft wird aufgrund des Vetos der USA vom 18. April im UNO-Sicherheitsrat nicht der UNO-Generalversammlung unterbreitet. Die Schweiz hat sich bei der Abstimmung ihrer Stimme enthalten. Der Bundesrat ist nach einer Gesamtabwägung und der Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zum Schluss gekommen, dass eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zum aktuellen Zeitpunkt der Entspannung der Lage und den Friedensbemühungen im Nahen Osten nicht zuträglich ist. Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung.

Seit 2012 hat Palästina den Status eines Beobachterstaats bei den Vereinten Nationen. Palästina hat am 2. April 2024 sein Gesuch um UNO-Vollmitgliedschaft aus dem Jahr 2011 reaktiviert, das damals nicht abschliessend behandelt wurde. Über die UNO-Vollmitgliedschaft entscheidet gemäss UNO-Charta die UNO-Generalversammlung. Bevor die Generalversammlung eine entsprechende Abstimmung tätigen kann, ist eine positive Empfehlung zur Aufnahme als UNO-Vollmitglied durch den Sicherheitsrat nötig. Die USA haben ihr Veto zur Empfehlung eingelegt, womit der Antrag in der Generalversammlung nicht zur Abstimmung kommt.

Die Schweiz erachtet eine Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied aufgrund der aktuell sehr instabilen Lage im Nahen Osten und in einer gesamtheitlichen friedenspolitischen Perspektive zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht förderlich. Deshalb hat sich der Bundesrat für eine Enthaltung der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat zum palästinensischen Antrag entschieden. Diesem Entscheid ging neben einer umfassenden Beurteilung der geopolitischen Gesamtsituation auch die Konsultation der Präsidenten der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat gemäss Art. 152 Abs. 4 des Parlamentsgesetzes voraus. Die Schweiz ist der Ansicht, dass es besser wäre, die Aufnahme Palästinas als UNO-Vollmitglied zu einem Zeitpunkt zu vollziehen, an dem ein solcher Schritt in die Logik eines sich abzeichnenden Friedens passen wird.

Die Schweiz bekennt sich weiterhin zur Zwei-Staaten-Lösung. Der Bundesrat ist – wie in der MENA-Strategie 2021-2024 festgehalten – überzeugt, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Einklang mit dem Völkerrecht und international vereinbarten Parametern zu einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten führen kann.


Weiterführende Informationen

Die Lage im Nahen Osten
Was macht die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat?
MENA-Strategie 2021-2024
Statement after the vote


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