Gültig am:
Publiziert am: 02.06.2023

Der Abschnitt über die Kosovo-serbischen Siedlungsgebiete ist aktualisiert worden. (Kapitel Spezifische regionale Risiken)


Reisehinweise für Kosovo

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Parlament Kosovos hat am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit erklärt. Die von der Europäischen Union geführte Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX (European Union Rule of Law Mission) unterstützt seit 2008 die lokalen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zoll.

Die Sicherheit wird in erster Linie durch die kosovarische Polizei gewährleistet. Die EULEX und die internationalen Truppenverbände der KFOR (Kosovo Force) stehen bei Bedarf unterstützend zur Seite. Nach wie vor haben die kosovarischen Behörden aber nur wenig Kontrolle über den fast ausschliesslich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden des Landes.

Ethnisch motivierte Spannungen können sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder von einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen. 

Es ist sporadisch mit Demonstrationen und teils gewaltsamen Aktionen zu rechnen. Dies betrifft vor allem das Stadtzentrum von Pristina, kann aber auch in anderen Teilen des Landes vorkommen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kosovo-serbische Siedlungsgebiete: Lassen Sie grösste Vorsicht walten. Die Lage im Norden Kosovos ist sehr angespannt. Ethnisch motivierte Zwischenfälle haben seit November 2022 wieder zugenommen, besonders in der zwischen der kosovo-serbischen und der kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen geteilten Stadt Mitrovicë (Mitrovica) und in den Gemeinden Leposaviq (Leposavic), Zubin Potoku (Zubin Potok) und Zvecan. Die Spannungen zwischen den kosovo-serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Zum Beispiel kam es am 29. Mai 2023 zu heftigen Auseinandersetzungen in Zvecan. Dabei wurden zahlreiche Personen, darunter auch KFOR-Soldaten, verletzt. Fälle von Brandstiftungen wurden ebenfalls gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Zudem kann es nach wie vor zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge nach Serbien Brnjak und Jarinje sind möglich.
In den anderen Kosovo-serbischen Siedlungsgebieten ist die Lage weitgehend stabil, doch können auch dort ethnisch motivierte Zwischenfälle vorkommen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich im Norden Kosovos von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. 
Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Minen: Obwohl die meisten bekannten Minenfelder und Einschlaggebiete von Streubomben geräumt wurden, gibt es in Kosovo nach wie vor ein ernst zu nehmendes Minenproblem. Da das Verlegen von Minen nicht immer dokumentiert worden war, besteht keine Gewissheit, dass alle Minen entdeckt und geräumt wurden. Zudem werden von Zeit zu Zeit auch neue Minenfelder gefunden. Personen ohne zuverlässige Kenntnisse der Situation sollten sich deshalb konsequent an Strassen und Wege halten, die klar als häufig benutzt zu erkennen sind. Informieren Sie sich zusätzlich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen die Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Im hauptsächlich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden Kosovos funktioniert das Mobilfunknetz nur limitiert, und die SIM-Karten der kosovarischen Mobilfunk-Anbieter funktionieren nur sehr eingeschränkt. In den übrigen Landesteilen besteht kein Roaming für SIM-Karten aus Serbien.

Die Energie- und Wasserversorgung ist in ländlichen Gebieten noch mangelhaft.

Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Justizwesen ist noch im Aufbau begriffen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Strafbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Geldstrafe und einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb von Kosovo.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Pristina und den grösseren Ortschaften gewährleistet, doch ist der Standard der Krankenhäuser oft sehr bescheiden. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten oder den Angehörigen oft selbst besorgt werden. Die Behandlungskosten müssen in der Regel vor Austritt aus dem Krankenhaus bar bezahlt werden. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Offizielles Zahlungsmittel ist der Euro.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Kosovo in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge (Nachweis resp. Abschluss von einer Fahrzeugversicherung etc.).
Botschaft des Kosovo in Bern

Nützliche Adressen

Zollbestimmungen für Kosovo: Kosovo Customs

Allgemeine Notrufnummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.