Zivilstandswesen

Alle Zivilstandsereignisse im Leben eines Menschen, von der Geburt bis zum Tod, werden im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen. 

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen zum Zivilstand zu melden. Dazu sind verschiedene Zivilstandsdokumente erforderlich.

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Wichtige Informationen:

  • Zivilstandsdokumente können beim Innenministerium (Misrad Hapnim) beantragt werden (www.piba.gov.il, Hebräisch) und müssen nicht älter als 6 Monate sein
  • Die Wohnsitzbestätigung / Personenstandsausweis (Tamzit Rishum Male) hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum
  • Die CH-Behörden verlangen Original-Dokumente welche nicht retourniert werden
  • Bitte Schreibweise der Namen in Lateinisch prüfen um Falscheinträge in die CH-Register zu vermeiden
  • Alle israelischen Dokumente müssen mit Apostille versehen werden.
  • Heiratsurkunden, Geburtsurkunden und Todesurkunden können elektronisch bestellt werden versehen mit elektronischer Apostille.
    Electronic apostille (Hebräisch)
    Document verification (Hebräisch)
  • Die Aktualisierung der Zivilstandsregister (Eintrag von Heirat, Scheidung, Namensänderungen etc.) verzögert die Ausstellung eines regulären CH-Pass (Gültigkeit 10 Jahre für Erwachsene)