COVID-19 Informationen zu Reisen in die Schweiz
Grundsätzlich sind Einreisen aus Risikoländern (z.B. Israel) in die Schweiz nicht möglich.
Personen – auch aus einem Risikoland kommend – dürfen weiterhin in die Schweiz einreisen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht.
- Sie verfügen über ein Reisedokument, beispielsweise Pass oder Identitätskarte, und
- - einen Aufenthaltstitel, namentlich eine gültige schweizerische Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L / B / C / Ci);
- - eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G);
- - eine Legitimationskarte des EDA;
- - ein von der Schweiz ausgestelltes Visum D;
- - ein von der Schweiz ausgestelltes Visum C, welches ab dem 16. März 2020 aufgrund eines Ausnahmegrundes oder zur kurzfristigen Erwerbstätigkeit ausgestellt wurde;
- - eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung durch eine kantonale Migrationsbehörde oder eine Einreiseerlaubnis mit einem durch die Schweiz ausgestelltem Visum.
- - einen Aufenthaltstitel, namentlich eine gültige schweizerische Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L / B / C / Ci);
- Sie verfügen über einen von der Schweiz ausgestellten Reiseausweis für Flüchtlinge, oder für Staatenlose, respektive einen von der Schweiz ausgestellten Pass für ausländische Personen sowie eine gültige Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder einen gültigen F-Ausweis.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt. Sofern solche Personen der Visumspflicht unterstehen, genügt ein gültiges Schengenvisum C, ein gültiges Visum D oder ein gültiger Schengen-Aufenthaltstitel.
- In gewissen Fällen: Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiter zu reisen.
- Sie befinden sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit
Die betroffenen Personen müssen glaubhaft machen, dass sie eine der obgenannten Bedingungen erfüllen. Geeignete Nachweise sind beim Grenzübertritt vorzulegen.
Für weitere detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die COVID-19-Verordnung, die Website des Staatssekretariats für Migration und die Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG für aktuelle Informationen zu den Quarantänebestimmungen.