Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (ehem. Zinsbesteuerungsabkommen)

Blaue Ordner und Daten.
Die Schweiz tauscht im Rahmen des AIA Kontodaten mit den Mitgliedstaaten der EU aus. © Rolf Weiss

Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) trägt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bei. Es ist seit 2017 in Kraft und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen setzt den globalen AIA-Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um.

2004 hatten die Schweiz und die EU im Rahmen der Bilateralen II das Zinsbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung abgeschlossen. Dieses wurde durch das am 27. Mai 2015 unterzeichnete Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen zwischen der Schweiz und der EU ersetzt. Das neue Abkommen setzt den globalen AIA-Standard der OECD um. In diesem Rahmen erheben die Schweiz und alle EU-Mitgliedstaaten seit 2017 Kontodaten und tauschen diese seit 2018 aus. Mit der Umsetzung des AIA-Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Chronologie

2017

  • Inkrafttreten des AIA-Abkommens (01.01.2017)

2016

  •  Genehmigung durch das Parlament (17.06.2016)

2015

  • Unterzeichnung des AIA-Abkommens (27.05.2015)

2005

  • Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens (01.07.2005)

2004 

  • Genehmigung durch das Parlament (17.12.2004)
  • Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens (im Rahmen der Bilateralen II) (26.10.2004)