Statistik

Stift auf einer Statistik liegend
Das Abkommen bildet die Grundlage für eine einheitliche statistische Datenerhebung in der Schweiz und der EU. ©Bundeskanzlei

Das Statistikabkommen von 2004 legt die Grundlage für eine einheitliche statistische Datenerhebung in der Schweiz und der Europäischen Union (EU).

Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit von Schweizer Statistiken mit denjenigen aus den EU-Mitgliedstaaten in ausgewählten Bereichen.Konkret wird die Datenerhebung der Schweiz in gewissen Bereichen an die europäischen Normen von Eurostat, dem statistischen Amt der EU, angepasst. Durch den Zugriff auf thematisch breite, europaweite Datenbanken steigt die Qualität der Vergleiche und der Entscheidungsbasis für Politik und Wirtschaft. Zudem gewinnt die Schweiz (z. B. als Wirtschaftsstandort) dank der Veröffentlichung europakompatibler Statistiken in den EU-Publikationen an internationaler Sichtbarkeit.

Chronologie

2019

  • Inkrafttreten der Revision von Anhang A (2. Dezember)

2007

  • Inkrafttreten des Abkommens (1. Januar)

2004

  • Genehmigung durch das Parlament (17. Dezember)
  • Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen II, 26. Oktober)

 Stand April 2022