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Veröffentlicht am 21. Januar 2025

Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Das 2004 revidierte Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen der Schweiz und der EU regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wie Schokolade oder Kaffee. Seit 2005 verzichtet die EU im Handel mit der Schweiz in diesem Segment auf Importzölle und Exportbeiträge, die Schweiz reduzierte ihre Importzölle entsprechend. Die Schweizer Nahrungsmittelindustrie profitiert von einem leichteren Zugang zum EU-Markt und bleibt im Inland wettbewerbsfähig.

Zwei Stücke Milchschokolade mit Haselnüssen.

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