Wo soll ich mein Gesuch für ein Flughafentransitvisum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen

Russland

TLScontact

Russland: Kaliningrad district

siehe Vertretungsvereinbarung unten

Belarus

siehe Vertretungsvereinbarung unten

Usbekistan siehe Vertretungsvereinbarung unten

Vertretungsvereinbarungen

Wenn ein Staat keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertretet werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten geschlossen. 

Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.

Land / Region Schengen Staat, welcher die Schweiz vertritt Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen

Russland: Kaliningrad district*

Lettland

Consular Sektion der Botschaft der Republik Lettland

Belarus**

Ungarn

Ungarische Botschaft in Minsk

Usbekistan* Lettland Botschaft der Republik Lettland in Tashkent.

* Die Consular Sektion der Botschaft der Republik Lettland ist nicht zuständig für die folgenden Gesuche: 

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Staatsangehörigen folgender Länder: Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Republik Irak, Vereinigte Republik Somalia.

  • VrG-Visa Gesuche mit limitierter territorialer Gültigkeit. (Ausnahme bei Artikel 25(3) des Visacodex).

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Servicepass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige Russlands sind.

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und nicht Staatsangehörige Russlands sind.

Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.

Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.

** Die ungarische Botschaft ist nicht zuständig in den folgenden Fällen:

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Ausbildungszwecke (z.B. Sprachaufenthalte).

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Servicepass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Praktika („Internship“) bei einer internationalen Organisation, einer diplomatischen Vertretung oder ständigen Mission oder einer konsularischen Vertretung in der Schweiz. 

Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.

Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.